Abmahnung Waldorf Frommer - "Gone Girl - Das perfekte Opfer"

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Abmahnung der Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Gone Girl – Das perfekte Opfer“.

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Internetanschlussinhaber ab, denen zur Last gelegt wurde, den Film „Gone Girl – Das perfekte Opfer“ in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. Das Vergehen wurde durch eine Ermittlungsfirma angeblich beweissicher festgestellt. Das Gegenteil zu beweisen, ist für den Laien nur schwer machbar. In der Abmahnung wegen „Gone Girl – Das perfekte Opfer“ macht die Gegenseite Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend. Der Betroffene wird aufgefordert, einen Geldbetrag zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Auf die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Gone Girl – Das perfekte Opfer“ muss in jedem Fall reagiert werden. Wer nicht angemessen auf das Schreiben reagiert, der muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Die Praxis hat gezeigt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer derzeit eine Vielzahl von Personen verklagt, die vor Jahren eine Geldzahlung grundlos verweigert haben. Oftmals ist nach der Zahlungsverweigerung für einige Zeit Ruhe, in der Regel meldet sich die Kanzlei Waldorf Frommer innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist bei dem Abgemahnten und machen ausstehende Forderungen über ein Mahn- oder Gerichtsverfahren geltend.

Gegen eine Abmahnung kann sich der Betroffene wehren. Er ist nicht verpflichtet, ungeprüft auf die Forderung zu reagieren. Gerade von der Abgabe der mitgeschickten Unterlassungserklärung kann abgeraten werden, wenn die Möglichkeit einer Neuformulierung besteht. Die in der Abmahnung wegen des Films „Gone Girl – Das perfekte Opfer“ mitgeschickte Unterlassungserklärung kann in einigen Punkten abgemildert werden.

Ziel einer anwaltlichen Vertretung und Verteidigung gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Gone Girl – Das perfekte Opfer“ ist, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt.

Vor einer Reaktion auf die von der Gegenseite geltend gemachten Ansprüche sollte sich der Abgemahnte mit einem Anwalt besprechen. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet Abgemahnten eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung. In diesem Telefonat bespricht Dr. Wachs die Kosten, Risiken und Chancen einer außergerichtlichen Verteidigung.

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