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Abmahnung Waldorf Frommer - „Hüter der Erinnerung - The Giver“ - Studiocanal GmbH

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Hüter der Erinnerung – The Giver“ im Auftrag der Studiocanal GmbH

Derzeit müssen sich die Fans des beliebten Films „Hüter der Erinnerung – The Giver“ „mit der Anschuldigung auseinandersetzen, den Film unerlaubt verbreitet zu haben. Dieser Vorwurf ereilt diejenigen, die in das Ermittlungsraster einer Anti-Piracy-Firma geraten sind. Diese Unternehmen überwachen im Auftrag der Rechteinhaber, hier die Studiocanal GmbH, die bekannten Peer-to-Peer-Netzwerke hinsichtlich des unerlaubten Downloadangebotes urheberrechtlich geschützter Filme. Wer im Rahmen dieser Ermittlung erwischt wurde, der muss mit einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte rechnen. Problematisch bei dieser Form der Täterfahndung jedoch ist, dass keine genaue Aussage darüber gemacht werden kann, wer die Rechtsverletzung an dem Film „Hüter der Erinnerung – The Giver“ begangen hat. Es kann nur ausgesagt werden, über welchen Internetanschluss der Film unerlaubt verbreitet wurde. Daher stellen sich im Zusammenhang mit solchen Abmahnungen immer eine Menge an Fragen, die beantwortet werden müssen, um den Fall richtig einschätzen zu können

In der Abmahnung wegen „Hüter der Erinnerung – The Giver“ geht die Kanzlei Waldorf Frommer immer von einem Pauschalfall aus

Da die Ermittlung immer an der Haustür endet, geht die Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung erst einmal davon aus, dass der dort registrierte Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Nach der Täterschaftsvermutung ist dieses auch zulässig. Auch zulässig und sogar notwendig ist es jedoch, wenn sich dieser gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Hüter der Erinnerung – The Giver“ wehrt und konkret prüfen lässt, ob er die Rechtsverletzung wirklich begangen hat. Erfolgsversprechend ist eine Abwehr gerade dann, wenn etwa Dritte und nicht der Abgemahnte den Film „Hüter der Erinnerung – The Giver“ verbreitet haben.

Die Waldorf Frommer-Abmahnung für „Hüter der Erinnerung – The Giver“ sollte immer kritisch geprüft werden

Gegen die Abmahnung wegen des Films kann ein Anwalt viele Argumente anbringen, die den Abgemahnten entlasten können. Sicherlich ist es nur in den seltensten Fällen möglich, die ganze Forderung zurückzuweisen. Eine Abwehr von Anteilen der Ansprüche gelingt jedoch in den meisten Fällen. Abgesehen von der Berücksichtigung der Täterschaft muss die Geldforderung allgemein kritisch bewertet werden. Die Kanzleien versuchen regelmäßig, sehr hohe Geldbeträge zu fordern, die im Falle einer Gegenwehr durch den eigenen Anwalt selten standhalten. Doch in der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Hüter der Erinnerung – The Giver“ geht es nicht nur um Geld. Der zweite Teil ist der Unterlassungsanspruch. Dieser wird in der Regel mit Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt. Hier gilt zu beachten:

  • Nicht ungeprüft und ohne Absprache mit dem eigenen Anwalt die von der Gegenseite vorgefertigten Erklärungen verwenden
  • Besser ist es, eine im Interesse des Abgemahnten neu formulierte Erklärung zu verwenden
  • Nicht unüberlegt Unterlassungserklärungen aus dem Internet verwenden
  • Nicht vorschnell die geforderte Summe zahlen


Die Dr. Wachs Rechtsanwälte bieten Hilfe im Abmahnfall

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
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Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

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