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Abmahnung Waldorf Frommer i. A. d. Warner Bros. Entertainment Inc. ("Outbreak – Lautlose Killer")

  • 1 Minuten Lesezeit

Wir vertreten einen Mandanten gegen eine Abmahnung der Kanzlei Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. vom 24.06.2020.

Die Warner Bros. Entertainment Inc. wirft dem Adressaten der Abmahnung eine Urheberrechtsverletzung an dem nachfolgend geschützten Filmwerk vor:

"Outbreak" ("Outbreak – Lautlose Killer"), Film 

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz in Höhe von 700,00€
  • Anwaltskosten in Höhe von 215,00€

Nicht die Unterlassungserklärung unterschreiben!

Aus unserer Sicht schneiden Sie sich durch Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung mögliche Einwendungen gegen den Vorwurf im Vorfeld ab.

Im Anbieten von Filmwerken in Tauschbörsen (Filesharing) kann eine Urheberrechtsverletzung liegen. In Tauschbörsen werden Dateien per Download und Upload getauscht. Wird eine Datei heruntergeladen, wird sie im selben Moment auch wieder vom eigenen PC automatisch hochgeladen und den anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer hat in den vergangenen Jahren für folgende Rechteinhaber Abmahnungen ausgesprochen:

  • Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb GmbH
  • Universal Music GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG
  • SONY Music Entertainment Germany GmbH
  • Warner Music Group Germany Holding GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner durchführen!
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/oder Zahlungen!
  • Fachanwalt kontaktieren!

Erfolgschancen?

Die Rechtsprechung zeigt, dass eine Vielzahl von Fallkonstellation geeignet sind, die Haftung des Anschlussinhabers zu entkräften.

Lassen Sie auch Ihren konkreten Fall prüfen!

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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