Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Sony Music Entertainment Germany GmbH – Gianna Nannini

Rechtsgebiete: Urheberrecht, Markenrecht & Urheberrecht
Rechtstipp vom 24.08.2010

Im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München die unerlaubte Verwertung des urheberrechtlich geschützten Musikalbums

Gianna Nannini - Giannadream - Solo I Sogni Sono Veri"

in Internet-Tauschbörsen ab. Das Musikwerk soll über den Internetanschluss der Betroffenen anderen Teilnehmern im Rahmen einer Tauschbörse als umfangreiche Datei zum Download angeboten worden sein, ohne das eine entsprechende Erlaubnis der Rechteinhaberin Sony Music erteilt worden wäre. Diese sei dadurch in ihren ausschließlichen Rechten aus §§ 85, 15, 16, 19a UrhG verletzt.

Den Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte liegt in der Regel ein sog. „Ermittlungsdatensatz" bei, dem unter anderem Tatzeitpunkt und IP-Adresse zu entnehmen sind.

Aus dieser Rechtsverletzung machen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz sowie Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein pauschaler Betrag von EUR 856 verlangt. Diese Summe setzt sich aus Anwaltskosten in Höhe von EUR 506 sowie EUR 350 Schadensersatz zusammen.

Für die Erfüllung dieser Ansprüche wird eine vergleichsweise knappe Frist gesetzt, die allerdings unbedingt beachtet werden sollte.

Dabei sollten die bezeichneten Forderungen nicht vorschnell erfüllt werden. Zunächst erscheint der geforderte Betrag in einigen Fällen überzogen. Insbesondere von der Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sollte aus unserer Sicht abgesehen werden. Damit verbunden ist in der Regel die Anerkennung der Rechtsverletzung und der geltend gemachten Ersatzansprüche. Hierbei gilt es zu wissen, dass entsprechende Erklärungen grundsätzlich 30 Jahre wirksam sind. In vielen Fällen lässt sich aber zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen. Angesichts der langen Bestandsdauer und der hohen Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Wirksamkeit stellt, sollten Sie sich bei der Erstellung kompetente anwaltliche Hilfe sichern.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

Mehr zum Thema Abmahnung finden Sie unter www.haftungsrecht.com.


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