Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Verlagsgruppe Random House – Thilo Sarrazin (Buch)

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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt unter anderem derzeit Nutzer von Tauschbörsen wegen sog. Filesharings im Namen der Verlagsgruppe Random House ab. Gegenstand dieser Abmahnungen ist die unberechtigte Bereitstellung in Tauschbörsen des Buches „Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen". Autor und damit Urheber dieses Buches ist Thilo Sarrazin. Die Verlagsgruppe Random House hat die Verwertungsrechte an dem Buch und kann damit die Abmahnungen beauftragen.

Erfahrungsgemäß sind folgende Punkte für die Beurteilung der Recht- bzw. Unrechtmäßigkeit des entsprechenden Abmahnschreibens von Bedeutung:

Derjenige, der das Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung behauptet, muss diese s auch beweisen. In die Beweiskette können sich an den verschiedenen Stellen Fehler entstanden sein. So treten immer wieder Fälle auf, in denen IP-Adressen von der verwendeten Software falsch ermittelt wurden.

Aber auch für den Fall, dass tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, ist die Unterlassungserklärung genauestens zu überprüfen und ggf. entsprechend dem Einzelfall abzuändern. Zudem ist zu klären, ob überhaupt ein Verschulden des Abgemahnten vorliegt oder ob nicht ein Dritter diesen Verstoß begangen hat. Ohne Verschulden bestehen nämlich auch keine Schadensersatzansprüche, Unterlassungs- sowie Kostenansprüche sind genauestens zu prüfen.

Auch die Höhe der im Wege der Lizenzanalogie ermittelten Schadensersatzansprüche ist zu überprüfen. Allerdings existiert momentan keine einheitliche Rechtsprechung zur Höhe von Schadensersatzansprüchen bei Filesharingfällen. Oft ist jedoch von der Zahlung der geltend gemachten Höhe abzuraten, da diese weit überhöht sein können.

Eine Abmahnung sowie die im Einzelfall gesetzten Fristen sollten unter keinen Umständen ignoriert werden. Dies könnte finanziell schwerwiegende Folgen haben, da der Gegner sofort eine einstweilige Verfügung beim Gericht erwirken kann. Auch sollten nicht übereilt Erklärungen unterschrieben werden. Unterlassungserklärungen sind 30 Jahre lang gültig und sollten deshalb wohl überlegt und dann exakt formuliert sein. Die Annahme eines Vergleichs beispielsweise begründet Zahlungsansprüche des Gegners bereits mit Unterschrift, unabhängig davon, ob der jeweilige Vorwurf auch wirklich zutrifft oder beweisbar ist.

Unsere Kanzlei ist auf das Rechtsgebiet Urheberrecht spezialisiert. Aufgrund des Fachwissens, mehrjähriger Erfahrung und regelmäßiger Fortbildung können wir eine professionelle Beratung gewährleisten. Ihre eMail wird innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Richten Sie Ihre unverbindliche Anfrage an: info@berlin-legal.net der rufen Sie uns einfach an.


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