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Abmahnung Waldorf Frommer | Sherlock Holmes: Spiel im Schatten

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Mit Abmahnschreiben vom 28.2.2012 mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke in sogenannten Tauschbörsen im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH ab.

Gegenstand der Abmahnung ist das Filmwerk:

Sherlock Holmes: Spiel im Schatten

Gefordert werden wie üblich die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren. Zur Abgeltung sämtlicher Kosten wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 956,00 Euro angeboten.

Eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen einzuhalten.

Achtung: In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Sofern kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommt, kann in nahezu jedem Fall eine Minderung der Vergleichssumme erzielt werden.

Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich vertreten. Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben und rechtskundigen Rat benötigen, kontaktieren Sie uns! Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit zu einem Pauschalpreis.

Allgemeine Informationen über die Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten Sie auf unserer Homepage.


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