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Abmahnung Waldorf Frommer - „The Homesman“ - 815 Euro

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Die Universum Film GmbH lässt durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „The Homesman“ aussprechen und fordert 815,00 Euro Pauschalbetrag.

„‚The Homesman‘ ist ein US-amerikanisches Filmdrama vor der Kulisse eines Westerns von Tommy Lee Jones aus dem Jahr 2014. Tommy Lee Jones war auch am Drehbuch beteiligt, das auf dem gleichnamigen Roman von Glendon Swarthout aus dem Jahr 1988 basiert, und übernimmt neben Hilary Swank eine der beiden Hauptrollen. In weiteren Rollen treten Meryl Streep, Hailee Steinfeld, John Lithgow und James Spader auf“. (Wikipedia).

Mit dem Erfolg eine Films wächst auch das Interesse des Rechteinhabers, unerlaubte Verbreitungswege zu unterbinden. Das Hauptaugenmerk hierbei liegt darin, das illegale Downloadangebot zu verfolgen und zu ahnden. Beauftragt in diese Angelegenheit wurden die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer und eine Ermittlungsfirma, die die angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Homesman“ aufgezeichnet hat.

In der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „The Homesman“ werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro gefordert. Gegen beide Teile der Forderung gibt es einen grundsätzlichen Vorbehalt sowie Abwehrmöglichkeiten. Ziel einer Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und zugleich eine gute Verteidigung durch einen in der Materie kundigen Anwalt erfährt.

Wie ist das möglich? Die Praxis hat gezeigt, dass die in den Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Pauschal lässt sich nicht beantworten, was in dem jeweiligen Fall bezüglich einer Minderung der Geldsumme möglich ist. Erst wenn die Umstände der angeblichen Rechtsverletzung näher beschrieben und ergründet sind, kann eine Verteidigungsstrategie angewendet werden. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet eine Verteidigung für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag. Damit der Empfänger der Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „The Homesman“ die Chancen und Risiken besser einschätzen kann, bietet Dr. Wachs eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung. In diesem Telefonat geht es erst einmal darum, dass der Abgemahnte genug Informationen erhält, um eine Entscheidung hinsichtlich der Vorgehensweise zu treffen.

Wichtig ist, dass der Empfänger der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „The Homesman“ nicht vorschnell reagiert. Der Schock der ersten Stunde nach dem Erhalt eines Abmahn-Schreibens ist kein guter Moment, um eine Entscheidung zu treffen. Wenn wieder Ruhe eingekehrt ist, geht es darum, sich zu der Abmahnung wegen „The Homesman“ informieren zu lassen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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