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Abmahnung Waldorf Frommer wegen Die Frau in Schwarz 2: Engel des Todes – Hilfe finden Sie hier!

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Wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Die Frau in Schwarz 2: Engel des Todes” mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Internetanschlussinhaber ab. Ähnlich wie es in dem Film lautet „Der Frau in Schwarz kann keiner entfliehen”, verhält es sich mit der Fahndung nach Urheberrechts-Piraterie in Filesharingbörsen. Auch hier gibt es nur für wenige ein entrinnen und die meisten werden erwischt. In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall fordert die Rechtsanwaltskanzlei für den Rechteinhaber des Films die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 815 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Nach dem Erhalt der Abmahnung ist guter Rat teuer werden sich die meisten denken - doch dem ist nicht so. Das Verhalten im Falle einer Abmahnung wird im Gegensatz zu anderen Rechtsbereichen im Internet durchaus häufig behandelt. Im Rahmen von Anwaltsblogsund Foren wird den Betroffenen aufgezeigt, was nach dem Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer für „Die Frau in Schwarz 2: Engel des Todes” zu tun ist. Denn gegen die Abmahnung kann sich der Betroffene wehren. Die gegnerische Seite wendet sich mit der Abmahnung erst einmal an den registrierten Anschlussinhaber. Dieser wird im Rahmen der Ermittlungsarbeit kenntlich gemacht und vermutlich ist dieser auch direkt für die Rechtsverletzung verantwortlich. Davon geht die Gegenseite aus. Doch der Einzelfall ist nicht immer so gelagert, wie es in der Abmahnung dargestellt wird. Oftmals haben Dritte das streitgegenständliche Filmwerk unerlaubt verbreitet. Auseinandersetzung mit der Anschuldigung muss sich jedoch in erster Linie immer der registrierte Anschlussinhaber.

Die Forderung der Waldorf Frommer Abmahnung für „Die Frau in Schwarz 2: Engel des Todes” besteht grob gesagt aus vier Bestandteilen: der Betroffene soll das gerügte Verhalten beenden, eine Unterlassungserklärung abgeben, die angefallenen Kosten zahlen und auch Schadensersatz. Ob und wieweit der Forderung nachgekommen werden muss, sollte Einzelfall abhängig geprüft werden. Blind und ungeprüft sollte die Forderung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer nicht erfüllt werden.

Die Verteidigung gegen eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Die Frau in Schwarz 2: Engel des Todes” hat dann eine gute Aussicht, wenn der Betroffene gut informiert ist und sich ausgiebig beraten lässt. Die Praxis hat gezeigt, dass die in Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Auch der geltend gemachte Unterlassungsanspruch sollte immer kritische hinterfragt werden. Schlecht beraten sind diejenigen, die die von der Gegenseite vorgefertigte Unterlassungserklärung verwenden. Wer diese unterzeichnet, der schwächt oftmals seine noch gute Ausgangslage. Für solch eine Unterlassungserklärung gibt es keine festgelegte Form. Im Optimalfall ist die Unterlassungserklärung von dem eigenen Anwalt verfasst.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Die Frau in Schwarz 2: Engel des Todes” konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In diesem Telefonat geht es darum, die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer Verteidigung zu besprechen. Dr. Wachs nimmt sich in diesem Gespräch ausreichend Zeit, um alle anfallenden Fragen zu beantworten. Die möglicherweise daraufhin folgende Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten pauschalen Abgeltungsbetrag an, der bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mitgeteilt wird. Gerne helfen wir Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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