Rechtstipp vom 25.06.2012

Abmahnung Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung – Blutzbrüdaz, Sanctum, etc.

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer gehört zu den Schwergewichten in der Abmahnszene. Derzeit werden wieder Abmahnungen insbesondere für die Firmen Constantin Film Verleih GmbH und die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ausgesprochen. In der Abmahnung wegen Filesharing bzw. Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte von dem abgemahnten Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956,00 EUR. Der Pauschalbetrag setzt sich aus den Abmahnkosten und einem Schadensersatz zusammen.

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass er über eine Tauschbörse bzw. einem P2P Netzwerk ein bzw. mehrere urheberrechtlich geschützte Werk ihrer Mandanten dermaßen öffentlich zugänglich gemacht habe, dass angeblich ein Gewerbliches Ausmaß erreicht worden sei.

Für den Fall, dass der abgemahnte Anschlussinhaber dem angeblichen Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers nicht nachkommen würde, wird mit der Beantragung einer Einstweiligen Verfügung oder Einreichung einer Klage gedroht.

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten haben, lassen Sie sich nicht zu Kurzschlusshandlungen verleiten, an deren Folgen Sie 30 Jahre gebunden sind. Dies ist dann der Fall, wenn Sie die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben an die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte zurücksenden.

Den geforderten Schadensersatz in Höhe von 956,00 EUR sollten Sie ohne genaue Überprüfung, bestenfalls durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, nicht zahlen. Selbst wenn von Ihnen oder einem Dritten, dem Sie als Anschlussinhaber Zugang zu Ihrem Internetanschluss gegeben haben, die streitgegenständliche Datei heruntergeladen bzw. zum Download angeboten worden ist, ist es äußerst fraglich, ob der geforderte Schadensersatz in Höhe von 956,00 EUR angemessen ist. Wir sind der Ansicht, dass die Schadensersatzforderungen in der Regel weit überhöht sind.

Zur sofortigen Hilfe übersenden Sie uns bitte Ihre Abmahnung oder treten mit uns telefonisch in Kontakt:

  • E-Mail: info@ggr-law.com
  • Telefon: 06131 - 240950
  • FAX: 06131 - 2409522
  • Adresse: Jean-Pierre-Jungels-Str. 10, 55126 Mainz

Wichtig ist, dass Sie uns Ihre E-Mail Adresse und Ihre Telefonnummer zukommen lassen, damit eine Kontaktaufnahme gewährleistet werden kann.

Was wir Ihnen bieten:

  • direkte Kontaktaufnahme - auch am Wochenende
  • kostenlose Ersteinschätzung
  • Unterbreitung eines seriösen Angebotes
  • Fristverlängerung
  • bundesweite / internationale Vertretung
  • hochspezialisiertes Anwaltsteam
  • Vertretung auch von Beratungshilfeempfängern
  • mehrfach siegreich vor Gericht gegen Abmahnkanzleien
  • eigene IT-Abteilung (Klärung technischer Fragen)
  • Erfahrung auf dem Gebiet seit 2006
  • individuelle Prüfung

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