Abmahnung Waldorf RAe - llegaler Eingriffs in exklusive Merchandisingrechte - Michael Jackson

Rechtsgebiete: Markenrecht & Urheberrecht, Urheberrecht
Rechtstipp vom 16.03.2010

Abmahnung der Universal Music GmbH wegen illegalen Eingriffs in exklusive Merchandisingrechte in Zusammenhang mit dem Künstler Michael Jackson durch Waldorf Rechtsanwälte

Die Abmahnkanzlei Waldorf Rechtsanwälte hat ein neues Betätigungsfeld gefunden und mahnt aktuell im Auftrag der Universal Music GmbH den Handel, Vertrieb und / oder Verkauf von Merchandising- und Fanartikeln, auf denen der Künstlername, geschützte Kennzeichen sowie Abbildungen von Michael Jackson abgebildet sind, ohne dass hierzu eine Lizenz der Universal GmbH oder des exklusiven Kooperationspartners, der Deutschrock Merchandise GmbH, erteilt wurde ab.

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte fordert für die unterstellte rechtswidrige Nutzung der Michael Jackson Fanartikel Unterlassung, Auskunft, Kostenerstattung sowie Schadenersatz.

Gefordert wird insbesondere ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro sowie die Erstattung von noch höheren Anwaltskosten, nämlich 1.066 Euro, somit eine Gesamtsumme in Höhe von 2.066 Euro.

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte geht dabei von einem Streitwert von mindestens 50.000 Euro aus.

Sowohl der Streitwert als auch die Höhe der Forderungen sollten einer Prüfung durch einen versierten Fachanwalt für Urheberrecht unterzogen werden, da eine falsche Vorgehensweise in diesen komplexen Fällen zu erheblichen Mehrkosten führen kann. Dies gilt erfahrungsgemäß vor allen Dingen für die gerichtliche Auseinandersetzung vor den Spezialkammern der Landgerichte. Einschlägige Prozesserfahrungen sind daher für eine ordnungsgemäße Vertretung in diesen Fällen unabdingbar, auch um solche Verfahren im Vorfeld zu vermeiden.

Im Gegensatz zu den bekannten Filesharing Standardfällen sind die vorliegenden Verfahren nicht mit der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung abgeschlossen. Hier ist die Einhaltung einer weitsichtigeren Vorgehensweise Pflicht.

Datum: 13.03.2010

Autor: Gulden

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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