Abmahnung Waldorf RAe - Verlagsgruppe Lübbe GmbH – „Dan Brown – Das verlorene Symbol“ (Hörbuch)

Rechtsgebiete: Urheberrecht, Markenrecht & Urheberrecht
Rechtstipp vom 08.02.2010

Im Auftrag der Verlagsgruppe Lübbe GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf derzeit die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Hörbücher in Internet-Tauschbörsen ab. Gegenstand der Abmahnungen ist derzeit unter anderem das Hörbuch:

„Dan Brown - Das verlorene Symbol"

Das streitgegenständliche Werk soll von den betroffenen Anschlussinhabern ohne Erlaubnis der Lübbe Verlagsgruppe GmbH in Filesharing-Netzwerken wie „eMule" oder „BitTorrent" einer Vielzahl anderer Nutzer zum weltweiten Download angeboten und damit gem. § 19a UrhG „öffentlich zugänglich" gemacht worden sein. Damit sei die Verlagsgruppe Lübbe GmbH in ihren ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechten verletzt.

Aus dieser Rechtsverletzung machen die Waldorf Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend.

Zur außergerichtlichen Abgeltung der Angelegenheit wird dabei ein Pauschalbetrag von EUR 806 verlangt. Dieser setzt sich zusammen aus EUR 506 Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von EUR 300. Sollte dieses Vergleichsangebot nicht oder nicht fristgerecht angenommen werden, wird die Geltendmachung deutlich höherer Zahlungsforderungen in Aussicht gestellt. Der Gegenstandswert soll EUR 10.000 betragen.

Daneben fordert die Kanzlei Waldorf die Abgabe einer beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1 UrhG. In der verwendeten Fassung bezieht sich die Erklärung aber auf sämtliche Werke bzw. nur Teile davon, an denen die Verlagsgruppe Lübbe GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte innehat. Diese weite Formulierung begründet ein enormes Haftungsrisiko und geht weit über die Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs hinaus. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen. Damit kann einerseits die Wiederholungsgefahr ausgeräumt, zum anderen das Risiko einer erneuten Inanspruchnahme deutlich verringert werden. Wenden Sie sich daher in dieser Angelegenheit an einen auf dem Gebiet des Urheberrechts kompetenten Anwalt.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

Mehr zum Thema Abmahnung finden Sie auf unserer Seite www.haftungsrecht.com.


Bewertung
3 von 7 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
ja nein
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren   
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert