Die Sony Music Entertainment Germany lässt zurzeit, vertreten durch die Waldorf Rechtsanwälte
aus München, zunächst Ebay Accounts von Verkäufern sperren, die angeblich urheberrechtlich
geschützte Ton - und Bildaufnahmen von Michael Jackson verkaufen möchten. Hiervon erfahrenen die
Betroffenen zunächst nur vom Auktionshaus Ebay. Wenige Tage späte erhalten Verkäufer eine
Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf. Hierin werden sie zunächst innerhalb einer Minimalfrist
aufgefordert, eine Unterlassungserklärung, sowie umfangreiche Auskünfte zu geben. In Abhängigkeit
der gegebenen Auskünfte wird Sony aller Voraussicht nach Schadenersatzansprüche sowie
Rechtsanwaltskosten geltend machen. Es handelt sich daher nicht um ein Schreiben ohne Folgen, wie
sich mangels konkret geltend gemachten Schadenersatzes zunächst vermuten lässt. Da es sich
anscheinend größtenteils um Privatverkäufer handelt, fragt man sich nach dem Motiv für diese
Vorgehensweise.
Betroffene sollten schon allein aufgrund der hohen Streitwerte, um die es
gehen wird, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Verkäufer die gerade eine Nachricht von Ebay
über die Sperrung eines Angebots von Michael Jackson Werken erhalten haben, sollten über die
Abgabe einer vorbeugenden modifizierten Unterlassungserklärung nachdenken, um ggf. bestehende
Auskunfts- und Unterlassungsansprüche zu begrenzen oder gar nicht erst entstehen zu
lassen.
In einigen Fällen dürfte zudem die urheberrechtliche Erschöpfung, also die weitere
Verbreitung von Werkstücken nach erstmaligem In-Verkehr-Bringen eine Rolle spielen, insbesondere
bei in den USA erworbener Ware.
Grundsätzlich sollten Sie auch in den vorliegenden Fällen
folgende Fehler nicht machen:
1. Vermeiden Sie ein kostspieliges Gerichtsverfahren, indem Sie
die Abmahnung nicht ignorieren und gesetzte Fristen nicht verstreichen lassen.
2.
Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da diese 30 Jahre wirksam
ist.
3. Sollten Sie eine Nachricht von Ebay über die Sperrung eines Angebots von Michael
Jackson Angeboten erhalten haben, ist dringend über die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung nachzudenken.
Sievers & von Rüden Rechtsanwälte,
Berlin
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