Abmahnung Wang Yu durch RAAG Kanzlei wegen Google Fonts

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Aktuell liegt uns eine Abmahnung eines Herrn Wang Yu wegen der unzulässigen Verwendung von Google Fonts zur Überprüfung vor.

Die Berechtigung der Abmahnung des Herrn Wang Yu, ausgesprochen durch die RAAG Kanzlei (Dikrigoros Nikolaos Kairis) aus Meerbusch ist nach unserer Auffassung fraglich. „Dikigoros“ ist die griechische Bezeichnung für „Rechtsanwalt“. Nach § 2 EuRAG ist Nikolaos Kairis bei der Rechtsanwaltskammer in Deutschland zugelassen.

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass der Abgemahnte Webseitenbetreiber Verantwortlicher im Sinne des Art 4 Ziffer 7 DSGVO sei. Auf der Webseite sei Google Fonts verwendet worden. Durch Google Fonts werde die IP Adresse des Herrn Wang Yu an Google weitergeleitet, ohne dass er hierzu zugestimmt hat.

Nach unserer Auffassung ist schon fraglich, ob dieser Vorwurf zutrifft.

Weiter heißt es in der Abmahnung, dass dem Herrn Wang Yo daher ein Anspruch auf Löschung und Unterlassung gemäß  Art 17 DSGVO sowie § 823 Abs. 1 u.V.m. 1004 BGB zustehe.

Auch dies halten für fraglich.

Weiter stehe dem Herrn Wang Yu ein Auskunftsanspruch nach Art 15 DSGVO zu.  Diesen macht Herr Yu geltend.

Weiter stehe nach Ansicht der RAAG Kanzlei dem Herr Wang Yo ein Schadenersatzanspruch nach Art 82 DSGVO zu.  Dikrigoros Nikolaos Kairis bewertet den Schaden auf 140 €. In der Folge werden Gerichtsentscheidungen aufgeführt, die diesen Anspruch bestätigen sollen.  Die Passage zu den Gerichtsentscheidungen wurde offensichtlich von der Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Kilian Lennard „geklaut“. Der die letzten Tage mit seiner Massenabmahnung auf sich aufmerksam machte.

Letztendlich meint die RAAG Kanzlei einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von (Trommelwirbel) 30 € plus 20 € Auslagen zu haben. Auch dies sehen wir nicht.

Am Ende bietet die RAAG Kanzlei einen Vergleich an. Durch die Zahlung des Schadenersatz und der Kosten soll gleichzeitig eine Bestätigung der Unterlassung darstellen. Auf den Rest wird großzügig verzichtet.

Nach unserer Auffassung liegen deutliche Anzeichen vor, die auf eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung schließen lassen.

Wir empfehlen sich gegen solche Abmahnungen zur Wehr zu setzen.

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.




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