Derzeit beobachten wir zahlreiche Schreiben der Regensburger Kanzlei U + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. In diesen nehmen die U + C Rechtsanwälte Bezug auf eine zuvor wegen der Verletzung von Leistungsschutzrechten ausgesprochene Abmahnung, auf die der Adressat nicht reagiert haben soll. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass das Vergleichsangebot über ursprünglich 650,- Euro nicht angenommen worden sei.
Die U + C Rechtsanwälte fordern nunmehr unter Setzung einer neuen, kurzen Frist die Zahlung eines deutlichen höheren Betrages, nämlich 1.286,80 Euro. Einige Betroffene haben uns gegenüber erklärt, im Vorfeld überhaupt keine Abmahnung der Kanzlei erhalten zu haben. Über solche Fälle haben wir bereits Mitte letzten Jahres berichtet.
Sollten auch Sie eine Abmahnung oder Zahlungserinnerung der U + C Rechtsanwälte erhalten haben, so können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Wir stehen Ihnen mit unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich Filesharing-Abmahnungen zur Seite.
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