Abmahnung wegen Downloads: weitere Zahlungsaufforderungen der DEBCON GmbH

Rechtsgebiet: Urheberrecht
Rechtstipp vom 01.02.2012

Täglich melden sich weitere Betroffene bei unserer Kanzlei, die eine Zahlungsaufforderung der Debcon GmbH (Debcon - Debitorenmanagement und Consulting für Immobilienfinanzierer GmbH) erhalten haben.

Die Debcon GmbH hat offensichtlich Forderungen erworben, die ursprünglich von der Kanzlei U + C Urmann + Collegen wahrgenommen wurden. Die U + C Rechtsanwälte hatten im Auftrag verschiedener Unternehmen - u. a. DigiProtect GmbH, Silwa Filmvertrieb oder MMV GmbH - zahlreiche Abmahnungen wegen illegalen Downloads, vornehmlich von Pornofilmen, verschickt.

Einige abgemahnte Anschlussinhaber, die keine Zahlung an die U + C Rechtsanwälte geleistet hatten, sehen sich nun mit den Forderungen der Debcon GmbH konfrontiert. Diese belaufen sich in vielen Fällen auf EUR 1.286,80; uns sind allerdings auch Schreiben bekannt, in denen rund EUR 2.500 verlangt werden. Mit der Selbstdarstellung auf ihrer Webseite - Dienstleistung für Immobilienfinanzierer - passt dieses Vorgehen aus unserer Sicht nur schwer zusammen. Bisher ist die Debcon GmbH in diesem Zusammenhang auch nicht in Erscheinung getreten. Die Fristen sind dabei nach unserer Auffassung sehr knapp bemessen. Auch enthalten die Schreiben nur wenige Informationen über die Zusammensetzung der Zahlungsforderung.

Nach alledem raten wir von einer vorschnellen Zahlung dringend ab. Betroffene können sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden, der die Ansprüche eingehend prüfen und eine angemessene Verteidigungsstrategie entwickeln kann.


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