Die Abmahnwelle wegen Verletzung von Tonträgerherstellerrechten, Filesharing,
Urheberechtsverletzungen bezüglich einzelner Musiktitel und Künstler rollt weiter. Beachtenswert
hierzu auch die Beiträge vieler hochgeschätzter Kollegen auf dieser Seite.
Auf Grund der
Erfahrung der letzten Wochen, -dass die Abmahnungen gerne am Freitag und Samstag eintreffen-, haben
wir uns entschlossen eine Beratungs- und Infohotline für Abgemahnte einzurichten. Wir sind außer
per E-Mail auch telefonisch erreichbar, um akute Fragen rund um das Thema zu beantworten.
Wir
warnen vor überstürzten Handlungen, aber auch davor, es auf die leichte Schulter zu nehmen. Von
Einzelfällen abgesehen, sollte eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung innerhalb
der gesetzten Frist abgegeben werden. Was das im Einzelnen heißt und inwieweit die den
Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgeändert werden sollte und worauf sie
inhaltlich beschränkt werden sollte, erläutern wir Ihnen gerne.
Aber natürlich wünschen
wir allen ein abmahnfreies Wochenende.
Max
Jelinek
Rechtsanwalt & Mediator
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