Abmahnung wegen „Her“ durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Die Kanzlei Waldorf Frommer geht aktuell im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH gegen die illegale Verbreitung des Films „Her“ vor.

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Empfänger der Abmahnung vor, dass über dessen Internetanschluss das Werk der Mandantschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt weltweit allen Nutzern der Tauschbörse bittorrent zum Herunterladen angeboten worden sei.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert den Anschlussinhaber namens der Warner Bros. Entertainment GmbH dazu auf, innerhalb einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus wird in der Abmahnung die Zahlung eines Betrags in Höhe von 815,00 Euro verlangt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Schadensersatz in Höhe von 600,00 Euro sowie Aufwendungsersatz von 215,00 Euro.

So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht, da sonst der Erlass einer einstweiligen Verfügung droht.
  • Unterzeichnen Sie keinesfalls ungeprüft die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese häufig Formulierungen enthält, die für Sie nachteilig sind.
  • Bezahlen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die geforderten Beträge.
  • Lassen Sie sich umfassend anwaltlich darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist.

Bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings bestehen inzwischen vielfältige Verteidigungsmöglichkeiten. Sofern man weder als Täter noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, scheidet eine Haftung vollständig aus. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Internetanschluss außer vom Anschlussinhaber noch von weiteren Personen genutzt werden kann (Ehepartner, Mitbewohner, volljährige Familienmitglieder). Aber auch dann, wenn eine Haftung als Täter oder Störer nicht ausgeschlossen werden kann lässt sich der geforderte Betrag häufig deutlich reduzieren.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber den Abmahnern.


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