Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung von Schur Pack Denmark A/S

  • 1 Minuten Lesezeit

Es liegt eine markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partner) aus Köln im Auftrag der Schur Pack Denmark A/S aus Horsens vor. Mit dieser wird die Verletzung von Markenrechten der Schur Pack Denmark A/S bezüglich der Unionsmarken 001194406 „DropStop“ und 015803935 „DropStop by Schur“ geltend gemacht.

Bei den oben bezeichneten Unionsmarken handelt es sich um Ausgießer und Tropfenauffänger für Flaschen oder ähnliche Flüssigkeitsbehälter. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Abgemahnte habe unberechtigt unter Bezeichnung der Marke Verkaufsangebote geschaltet und dabei die Markenrechte der Schur Pack Denmark A/S missachtet. Dies soll durch die Durchführung eines Testkaufs festgestellt worden sein.

Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund des vermeintlichen Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hierfür wurde bereits ein vorformulierte Erklärung zur Unterschrift beigefügt.

Wenn Sie eine solche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung erhalten haben, wird empfohlen, die vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne einer vorherige Überprüfung zu unterzeichnen. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. 

Unterzeichnen Sie dagegen übereilt die vorformulierte Unterlassungserklärung, erklären Sie ihre Verantwortung für die Markenrechtsverletzung und verpflichten sich für einen Zeitraum von 30 Jahren zur Zahlung einer Vertragsstrafe und dem Ersatz der Abmahn- und Anwaltskosten – auch wenn Sie tatsächliche keine Markenrechtsverletzung begangen haben. Sie brauchen sich jedoch nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail in Verbindung setzen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Carsten Herrle

Beiträge zum Thema