Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

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Abmahnung wegen Markenrechtsverstoß


Häufiger Grund für eine Abmahnung ist ein Verstoß gegen das Markengesetz bzw. gegen die Markenrechte eines Dritten



Zum markenrechtlichen Hintergrund


Mit einer Marke werden häufig besondere Qualitätsmerkmale, eine besondere Wertschätzung oder andere Eigenschaften von Produkten oder Dienstleistungen in Verbindung gebracht. Das positive Image einer Marke verleitet häufig Dritte dazu, sich dieses zunutze zu machen, beispielsweise durch ähnliche Marken oder durch die unerlaubte Verwendung von Markennamen. Weitere typische Markenverstöße sind z.B. das Angebot von nachgeahmter Ware, die unberechtigte Benutzung eines geschützten Kennzeichens, oder ein unzulässiger Parallelimport (Grauimport) von Waren in den EU-Wirtschaftsraum. Markenrechteinhaber lassen wegen Markenrechtsverletzungen regelmäßig durch ihre Rechtsanwälte Abmahnungen aussprechen.



Wem droht eine markenrechtliche Abmahnung?


Besonders der Onlinehandel birgt diverse Gefahren in Bezug auf Verstöße gegen das Markengesetz (MarkenG). Bewusstes oder unbewusstes Handeln mit Plagiaten, Verwendung von Markennamen in den Angeboten von „No-Name-Produkten“, Zubehör oder Ersatzteilen. Betroffen ist daher der gesamte Internethandel, also insbesondere Betreiber von Webshops, Internetshops, Onlineshops, eBay-Shops und Amazon-Shop-Betreiber.



Wann liegt ein Markenrechtsverstoß vor?


Das Markengesetz gewährt dem Inhaber einer Marke ein ausschließliches Recht, diese Marke im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. Eine unberechtigte Benutzung einer eingetragenen Marke stellt eine Markenverletzung im Sinne der § 14 MarkenG dar. Wenn Beispielsweise „Gummi-Bänder“ unter dem geschützten Begriff „Loom“ beworben und vertrieben werden, ohne dass diese Original-Produkte sind, also stattdessen Plagiate darstellen, wird damit unter anderem gegen § 14 MarkenG verstoßen, da dies eine unberechtigte Nutzung des Markennamens ist.



Wann ist eine Abmahnung begründet?


Die Frage, ob eine Abmahnung im Einzelfall begründet ist, kann nur individuell und nach rechtlicher Überprüfung des konkreten Onlineangebotes bzw. des konkret beanstandeten Verhaltens beantwortet werden. Daher empfehlen wir Ihnen unverzüglich, den Rat eines fachkundigen Rechtsanwalts einzuholen bzw. sich anwaltlich vertreten zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir prüfen die Wirksamkeit bzw. Berechtigung der Abmahnung und zeigen Ihnen mögliche Verteidigungsstrategien und deren Erfolgsaussichten auf. Hierdurch können - je nach Einzelfall - rechtliche Nachteile vermieden und Folgekosten gesenkt werden.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir sind mit der Rechtsmaterie vertraut und helfen Ihnen gerne weiter!



Abmahnung erhalten? Wir helfen gerne weiter!


Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Markengesetz erhalten haben, sollten Sie das Schreiben ernst nehmen, keinesfalls die Ihnen dort gesetzten Fristen fruchtlos verstreichen lassen oder ungeprüft Erklärungen gegenüber der Gegenseite abgeben. Verstöße gegen das Markenrecht können sehr teuer werden. Regelmäßig werden im Markenrechtsstreitigkeiten von den Gerichten Streitwerte von mindestens EUR 50.000,00 festgesetzt. Die Kosten, die auf Sie zukommen können, wenn Sie sich „falsch“ verhalten, sind also nicht zu unterschätzen.

⇒ Nutzen Sie unser Know How und nehmen Sie mit einem Anwalt für Markenrecht aus unserem Team Kontakt auf!



Weitere Infos zum Markenrecht


Allgemeine Informationen zum Markenrecht finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Anwalt für Markenrecht“.



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