Abmahnung wegen Nutzung der Software „Popcorn Time“ oder „cuevana.tv“ erhalten?

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Was sind Popcorn Time und cuevana.tv?

Popcorn Time ist eine Software, die die Möglichkeit bietet, diverse Filme zu streamen. Jedoch ist Vorsicht bei der Nutzung dieser Software geboten. Die Plattform sieht zwar aus wie ein Streaming-Portal, technisch gesehen steht jedoch ein BitTorrent-Client dahinter. Indem der betroffene Film heruntergeladen wird, stellt der Computer die bereits heruntergeladenen Dateifragmente anderen Nutzern zeitgleich und automatisch zur Verfügung. Somit wird das abgemahnte Werk widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht. Es liegt eine „astreine Urheberrechtsverletzung“ vor, so der Rechtsanwalt Johannes von Rüden in der Pressemitteilung von Abmahnhelfer.de.

Zu beachten ist auch, dass Popcorn Time seit neustem für Android-Geräte heruntergeladen werden kann. Wer diese App nutzt, macht sich ebenfalls nach dem deutschen Urheberrecht strafbar. Da ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch unabhängig vom Verschulden bestehen kann, kann sich ein Nutzer nicht darauf berufen, nicht über die genaue Funktionsweise des Programms informiert gewesen zu sein.

Die Homepage cuevana.tv funktioniert genauso wie Popcorn Time.

Was fordert die Gegenseite?

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert beispielsweise die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) den Abgemahnten auf, einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen. Diese Summe setzt sich aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammen.

Rechtsanwalt Johannes von Rüden äußert sich kritisch zu der pauschalierten Schadensersatzforderung: Diese sei problematisch und anfechtbar.

Weiterhin soll der Anschlussinhaber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Diese wird dem Abmahnschreiben regelmäßig beigefügt.

Vergleich zur Redtube-Abmahnwelle?

Anders als bei der Redtube-Affäre, sind die vorliegenden Abmahnungen rechtmäßig. Ihnen liegt eine stabile Rechtsgrundlage zugrunde. Im Gegensatz zu dem Fall Redtube, handelt es sich vorliegend nicht um passives Streaming, sondern der angesehene Film wird aktiv mit den anderen Usern geteilt.

Wie reagiere ich auf eine Abmahnung wegen Nutzung des Dienstes Popcorn Time oder cuevana.tv?

Falls auch Sie zu den Personen gehören, die eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Nutzung der Software Popcorn Time oder cuevana.tv erhalten haben, bewahren Sie Ruhe.

Keinesfalls sollten Sie der Zahlungsforderung vorschnell nachkommen, da eine Verhandlung über die Höhe des Betrags im Nachhinein ausgeschlossen ist.

Vielmehr sollten Sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen kann.

Des Weiteren sollten Sie davon absehen die vorformulierte Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Überprüfung abzugeben. Regelmäßig ist diese zu weitgehend und daher für Sie von Nachteil. Daher sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt die Unterlassungserklärung abändern. Diese sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich nur auf die notwendigen Angaben beschränken und möglichst zu Ihren Gunsten formuliert sein.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Nutzung des Portals Popcorn Time oder cuevana.tv erhalten haben, sollten Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Hilfe suchen. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 965 35 854an. Hier können Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Gern können Sie dafür auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular nutzen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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