Abmahnung wegen pixelio-Bild durch Frau Gabi Schmidt

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Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte KWP - Kugler Weingärtner und Partner für Frau Gabi Schmidt vor. Gegenstand der Abmahnung ist die Verletzung des Urheberrechts im Zusammenhang mit der nicht lizenzierten Veröffentlichung eines Fotos, welches unter der Online-Bilddatenbank www.pixelio.de durch die Urheberin veröffentlicht worden ist.

Eine Verwendung der Bilder der Onlineplattform pixelio.de durch Dritte erfolgt dabei unter den Voraussetzungen des Lizenzvertrages und der jeweiligen Nutzungsbedingungen. Die Nutzungsbedingungen von pixelio sowie die entsprechenden Lizenzverträge sehen vor, dass der Fotograf am Bild selbst oder am Seitenende genannt wird.

Pixelio bietet dabei die Lizenzeinräumung unter der aufschiebenden Bedingung der namentlichen Benennung des Urhebers und der Angabe der Quelle an.

Die Rechtsanwälte Kugler, Weingärtner und Partner fordern weiter die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Zahlung von Schadensersatz im Rahmen einer Lizenzanalogie (im vorliegenden Fall 600,00 €) sowie Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 6.000 €.

Reaktionsmöglichkeiten

Betroffenen ist zu raten, die Abmahnung ernst zu nehmen und die Berechtigung der Forderungen von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Insbesondere die Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden, da hier eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorgesehen ist. Spezialisierte Rechtsanwälte können hier auf Augenhöhe mit der Gegenseite verhandeln, ein gerichtliches Verfahren vermeiden und den Schaden reduzieren.

Tausende Mandate, welche uns allein in den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbsrecht oder Markenrechts übertragen wurden, garantieren eine versierte und optimale Vertretung Ihrer Interessen.

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