Vergleichsangebote in Abmahnungen bis zu 1000 Euro und mehr sind mit Vorsicht zu genießen! Solche sind in Betracht der Sach- und Rechtslage als sehr hoch, reduzierbar und oftmals vermeidbar einzustufen. Daher dürften solche hohen Summen regelmäßig der Einschüchterung dienen, da es sich um eine „unangenehme Sache" handelt, die man schnell um jeden Preis erledigt haben will.
Unter Hinweis auf die anwaltliche Verschwiegenheit ist gut zu überlegen, vorschnell derart viel Geld zu zahlen. Dagegen sprechen beispielsweise die folgenden Erwägungen:
Die von den Gegnern erwähnten Streitwerte (10.000 Euro und mehr) sind aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung nicht „zwingend" und basieren maßgeblich auf dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch. Dieser ist durch eine (modifizierte) Unterlassungserklärung zu befriedigen, wodurch der Gesamtstreitwert - dies verschweigen die Gegner regelmäßig - erheblich sinkt. Der Streit geht nämlich nun nur noch um die (angeblichen) Anwaltskosten und Schadensersatzansprüche, wodurch die Klagelust der Gegner regelmäßig sinkt.
(„Kurz gesagt": Gegner begehrt in Abmahnung 1. Unterlassung der Verletzung, 2. Schadensersatz und 3. Anwaltsgebühren - Nach Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung fällt der Unterlassungsanspruch weg!)
Darüber hinaus ist von Bedeutung, dass die Gegner nur wissen, dass - die Richtigkeit der Ermittlungsergebnisse vorausgesetzt - über Ihren Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen wurde. Die Gegner können daher nicht wissen, ob sich beispielsweise ein Dritter über Ihren Internetanschluss unberechtigt bedient hat. Die diesbezügliche Rechtsprechung ist uneinheitlich, so dass die Verteidigungschancen nicht so schlecht stehen, wie dies regelmäßig vermittelt wird.
Darüber hinaus sollten Sie wissen, dass
- Schadensersatzansprüche nur unter engen Vorraussetzungen gegeben sind, bzw. der unberechtigte Zugriff von Dritten auf einen entsprechend gesicherten Internetanschluss nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung keine Schadensersatzforderungen auslöst,
- der Anschlussinhaber entgegen vieler „Gegnerstimmen" nicht automatisch für jede Urheberrechtsverletzung, die über seinen Internetanschluss begangen worden ist, einstehen muss,
- Garantien zum Ausgang des Streites niemand geben kann,
Umfassende Informationen zu den möglichen Verteidigungsstrategien, zu „positiver" bzw. „abgemahntenfreundlichen" Rechtsprechung, zu möglichen Verteidigungskosten (Festpreis), zu regelmäßigen Fragen, zu den maßgeblichen Rechtsvorschriften, etc. finden Sie unter
www.kanzlei-malzkorn.de
Kontakt - Erreichbarkeit
Tel: 0211/ 30187962 - Montag bis Freitag von 10:00 - 18:00 Uhr
Tel: 0177/2912085 (Jederzeit - Notfalltelefon)
Fax: 0211/5570719
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RVM - Rechtsanwaltskanzlei Dr. Volker Malzkorn
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