Abmahnung wegen UWG-Verstoßes Kanzlei Patra / Katharina Menkovic

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Heute wurde uns eine weitere Abmahnung des Rechtsanwalts Dirk Patra (Kanzlei Patra) im Auftrag der Frau Anna-Katharina Menkovic vorgelegt.

Gegenstand der Abmahnung sind angebliche Verstöße gegen das UWG unter der Handelsplattform Dawanda. Konkret wird die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung sowie fehlerhafte Angaben zum Versand zum Gegenstand der Abmahnung der Kanzlei Patra gemacht.

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten gefordert.

Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnung wegen Verstoßes gegen das UWG

Unserer Kanzlei werden nahezu täglich Abmahnungen wegen Verstößen gegen das UWG vorgelegt. Derzeit häufen sich dabei Abmahnungen aufgrund der wettbewerbswidrigen Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung. Grundsätzlich gilt: Die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung wird von einer Vielzahl von Gerichten als ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel und damit als Wettbewerbsverstoß angesehen.

Den betroffenen Unternehmern ist zu empfehlen, die Abmahnung durch einen Fachanwalt überprüfen zu lassen. Die Abmahnung wegen Wettbewerbsverstößen fällt dabei in den Fachbereich des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz.

Dr. Wallscheid & Drouven -Rechtsanwälte am Kreuztor

Wir vertreten seit Jahren Mandanten, die sich einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ausgesetzt sehen. Betroffene Unternehmen haben verschiedenste Möglichkeiten auf eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das UWG / Wettbewerbsrecht zu reagieren. Neben der Möglichkeit einen derartigen Fall möglichst schnell und kostengünstig abzuschließen, kann in vielen Fällen auch mit einer sogenannten Gegenabmahnung reagiert werden. Wir beraten Unternehmen bundesweit in wettbewerbsrechtlichen Abmahnungsfällen.

Sprechen Sie uns einfach an unter Tel.: 0251 20 86 80 30 oder senden Sie uns eine E-Mail info@ra-kreuztor.de


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