Auch wenn sich die Tipps zu ähnlich gelagerten Fällen inhaltlich gleichen, möchte ich auf folgendes hinweisen:
Die Berliner Kollegen Rechtsanwälte Denecke, von Hanxthausen & Partner mahnen derzeit im Namen der „Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH" das öffentliche Zugänglichmachen in sogenannten Filesharingnetzwerken, z.B. „Bittorrent" der folgenden Tonaufnahmen ab:
„..Sono - Keep Control Plus,(Sunshine Live Vol. 30)..."
Es folgen die üblichen Angaben wo, wie und wann die IP-Adresse ermittelt wurde und rechtliche Angaben warum, wieso und weshalb man der Meinung ist einen Schadensersatz geltend machen zu dürfen.
Den Abgemahnten wird die Möglichkeit eingeräumt ein gerichtliches Vorgehen abzuwenden. Durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von EUR 480,-. als pauschalierter Schadensersatz.
Und natürlich wird, wie üblich, die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.
Wir ersparen uns an dieser Stelle weitere rechtliche Ausführungen, die hier bereits von verschiedenen Kollegen ausführlich und mit den entsprechenden Paragraphen und Urteilen belegt wurden.
Auch wenn es sich um sogenannte Massenabmahnungen handelt, die aus zusammenkopierten 10 oder mehrseitigen Blättern bestehen, die oft nicht mal eine Originalunterschrift enthalten, sollte man das Ganze nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Jeder Einzelfall ist im Zweifel anders und gesondert zu beurteilen.
Grundsätzlich raten wir (nach dem ersten Schock) den Adressaten dazu zu reagieren. Oft sind es Eltern, die als Vertragspartner und IP-Inhaber in Anspruch genommen werden und gar nicht wissen worum es geht und wer oder was dafür verantwortlich ist. Im Zweifel wissen es die Kinder und deren Freunde, oder wer auch immer Zugang zum Rechner hat, selber nicht wie es dazu kommen konnte.
Achtung! Keine falsche Scham und keine Vorverurteilung der „Nutzer", auch hier wird oft „von außen" betrogen oder etwa unberechtigt über ungeschütztes W-Lan „Unfug" getrieben.
Es ist, von Einzelfällen abgesehen, davon auszugehen, dass die behauptete Urheberrechtsverletzung wenigstens möglich ist.
Daher hat die Abgabe einer Unterlassungserklärung grundsätzlich ihre Berechtigung, alleine schon, um einer teuren einstweiligen Verfügung vorzubeugen.
Ja und auch die oft „superkurzen" Fristen sind berechtigt und grundsätzlich einzuhalten.
ABER NIEMALS! Die den Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben, SONDERN eine für den jeweiligen Einzelfall MODIFIZIERTE Unterlassungserklärung. (Mit den beigefügten Unterlassungserklärungen verpflichten Sie sich sonst unnötiger Weise zu mehr, als man zunächst tatsächlich zu fordern berechtigt ist).
Wie das geht? -wir helfen Ihnen dabei, genauso wie viele unserer geschätzten spezialisierten Kollegen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Anwälte aus Berlin erhalten haben, so können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden. Wir werden Ihre Interessen vertreten und helfen dabei, die geforderten Anwaltsgebühren und Schadensersatzsummen zu prüfen und ggf. zu senken.
Max Jelinek
Rechtsanwalt & Mediator
08075 9140608
office@imkki.de
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