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Abmahnung WeSaveYourCopyRights i. A. v. Crystalis Entertainment UG wegen Black Sails (Serie)

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Aktuell wird über Abmahnungen der Kanzlei WeSaveYourCopyRights wegen „Black Sails” berichtet. Diese sollen ausgesprochen werden durch die Crystalis Entertainment UG. Das ist aus einer Vielzahl von Gründen bemerkenswert:

1. Was ist die Serie „Black Sails”

Der Abmahnung WeSaveYourCopyRights i. A. v. Crystalis Entertainment UG liegt die Behauptung zu Grunde, dass über den Internetanschluss des Angeschriebenen eine oder mehrere Folgen der Serie „Black Sails” verbreitet wurden.

a) Wovon handelt die Serie „Black Sails”

Es geht um die Vorgeschichte zum Klassiker „Die Schatzinsel”: Im Jahr 1715 macht Captain Flint mit seiner Besatzung Jagd auf das Schatzschiff Urca de Lima. Mit der erhofften großen Beute wollen sich die Piraten auf der Karibikinsel New Providence Island zur Ruhe setzen, die von der Familie Guthrie wirtschaftlich beherrscht wird.

b) Piraterie und Piraten

Interessanterweise war die Filmindustrie lange Zeit nicht besonders gut auf Piraten zu sprechen. Roman Polanskis „Piraten” hatte das Genre zunächst beerdigt. Danach konnte sich die Filmindustrie mit dem romantisierenden Bild von Piraten, die sich nehmen was ihnen gefällt vor dem Hintergrund der Filmpiraterie weniger gut anfreunden. Erst die Fluch der Karibik Reihe hat Hollywood mit dem Piratengenre weitgehend versöhnt. Neben der Serie „Black Sails” gibt es eine Vielzahl anderer Serien wie zum Beispiel die Serie „Crossbones”.

2. Wer ist die Kanzlei WeSaveYourCopyRights?

Die Kanzlei WeSaveYourCopyRights ist eine Kanzlei in der Form einer GmbH, das ist heutzutage immer noch nicht zwingend üblich, scheint sich aber immer weiter durchzusetzen. Geschäftsführer der Kanzlei ist der Rechtsanwalt Christian Weber. Rechtsanwalt Weber kommt eigentlich aus dem Musikbusiness und hat in der Vergangenheit überwiegend Künstler vertreten, deren Musik in Tauschbörsen verbreitet wurde. Die Anschlussinhaber wurden abgemahnt. 2014/2015 wurde aber nach unserer Einschätzung sehr viel weniger Abmahnungen von der Kanzlei WeSaveYourCopyrights versandt. Dies wird damit zusammenhängen, dass viele Haushalte von Abmahnungen erfuhren und auf legale Angebote, die immer besser wurden wie „Napster (legale Variante)” oder „iTunes”, „Spotify” oder auch „YouTube” umgestiegen sind.

Aktuell richten sich die meisten Abmahnungen, die ausgesprochen werden, auf die Verbreitung von Filme und Serien. Gerade amerikanische Serien waren und sind bei vielen Nutzern beliebt und einige Nutzer denken fälschlicherweise, dass eine Serie wenn sie schon im Fernsehen lief auch heruntergeladen werden darf. Es folgt dann oft eine teure Überraschung in Form einer Abmahnung.

3. Wer ist die Crystalis Entertainment UG (haftungsbeschränkt)

Die Abmahnung WeSaveYourCopyRights sollen im Auftrag der Chrystalis Entertainment UG ausgesprochen werden. Vor der Abmahnung war mir die Firma kein Begriff. Eine Internetrecherche brachte folgende Informationen zu Tage:

Crystalis Entertainment UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin. Firma: Crystalis Entertainment UG (haftungsbeschränkt). Sitz / Zweigniederlassung: Berlin.

Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 171, 10117 Berlin.

Gegenstand des Unternehmens: Der Einkauf sowie Online-Distribution von Film- und Serienrechten. Stamm- bzw. Grundkapital: 1.000,00 EUR.

Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Geschäftsführer: Bandel, Tilman

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Gesellschaftsvertrag vom: 23.06.2014

Diese Informationen „Einkauf sowie Online Distribution von Film-und Serienrechten” lesen sich für mich so, als ob die Crystalis Entertainment UG das ausschließliche Recht Serienfolgen und/oder Filme in Tauschbörsen zugänglich zu machen erwirbt. Dafür spricht auch der vergleichsweise niedrige Kapitalsatz. Welche Probleme dieses Model beinhaltet habe ich unter http://www.dr-wachs.de/blog/2014/09/30/turn-piracy-profit/ bereits Stellung bezogen. Dieses Geschäftsmodell wurde zunächst bei Musik bekannt und populär, dann wurde es auf Pornofilme übertragen und nun scheinen auch Filme und Serien darunter zu fallen.

4.Tauschbörsenverwertungsrecht als Rettungsanker?

Wenn die Crystalis Entertainment UG im Wesentlichen das Tauschbörsenverwertungsrecht innehat, bedeutet das aber nicht, dass die Abmahnung WeSaveYourCopyRights i. A. v. Crystalis Entertainment UG wegen „Black Sails” deswegen unwirksam ist oder unseriös ist oder dergleichen. Auch wenn zumindest gute Argumente bestehen, bei entsprechenden Modellen die Höhe der Anwaltskosten und des Schadensersatzes in Frage zu stellen – dazu sollten Sie sich aber anwaltlicher Hilfe bedienen- muss die Abmahnung zunächst ernst genommen werden.

5. Was tun bei einer Abmahnung WeSaveYourCopyRights i. A. v. Crystalis Entertainment UG wegen „Black Sails”

Wenn Sie eine WeSaveYourCopyrights Abmahnung erhalten haben sollten Sie nicht vorschnell die geforderten 850,00 EUR zahlen. Neben den bekannten Fragen der Täterschaft ist hier auf rechtlicher Ebene bei der Frage der Abmahnbefugnis der Crystalis Entertainment UG eine sorgfältige Prüfung erforderlich. Hüten Sie sich vor vorschnellen Schlüssen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte haben schon viele Jahre Erfahrung mit Abmahnungen von WeSaveYourCopyRights und stehen Ihnen gern im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unterstützend zur Seite.


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