Abmahnung (Wettbewerbsrecht): Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquard mahnt für die VSM Deutschland GmbH ab

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1. Wer mahnt ab?

Berichterstattungen im Internet zufolge mahnt die Rechtsanwaltskanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquard derzeit für die VSM Deutschland GmbH wegen Wettbewerbsverstößen (UWG) ab. Betroffen von diesen Abmahnungen sind insbesondere eBay-Händler.

Konkret geht es um Abmahnungen wegen zu unbestimmten Garantieversprechen. Eine wirksame Garantiezusage muss mehrere Voraussetzungen erfüllen, um wettbewerbsrechtlich zulässig zu sein (z.B. muss der Inhalt der Garantie konkret bestimmt sein und es müssen die zeitliche und räumliche Geltung genau bestimmt sein. Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein).

Ein Verstoß bei unwirksamen Garantieversprechen auf eBay kann von einem Mitbewerber grundsätzlich abgemahnt werden und somit schnell hohe Kosten auslösen.

2. Welche Forderungen stellt die Rechtsanwaltskanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquard für die VSM Deutschland GmbH?

Zum einen wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, zum anderen die Zahlung eines nicht unerheblichen Geldbetrages (Abmahnkosten) gefordert.

Bitte seien Sie vorsichtig: Zahlen Sie nicht vorschnell und unterschreiben Sie keine von den Abmahnern vorformulierte Unterlassungserklärung.

3. Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung?

Die richtige Reaktion hängt letztendlich vom konkreten Einzelfall ab. Zunächst muss geprüft werden, ob die Abmahner überhaupt abmahnberechtigt sind. Hierfür ist grundsätzlich ein sog. Wettbewerbsverhältnis erforderlich. Sind Sie also aus einer völlig anderen Branche als die Abmahner, spricht dieses bereits für eine fehlende Berechtigung zur Abmahnung.

Aber auch wenn eine Abmahnungsberechtigung im Einzelfall vorliegen sollte müsste geprüft werden, ob der konkret vorgeworfene Wettbewerbsverstoß überhaupt vorliegt. Auch können noch andere Umstände zur Unwirksamkeit der Abmahnung führen (z.B. Verjährung).

Um dies alles zu beurteilen, ist eine Prüfung durch einen im Wettbewerbsrecht/Gewerblichen Rechtsschutz tätigen Rechtsanwalt dringend zu empfehlen.

Die Kanzlei Dr. Newerla steht Ihnen hierbei gerne mit ihrer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abmahnungsabwehr zur Verfügung. Wir kennen die Abmahner und wissen daher genau, was zu tun ist.

Bitte ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Im schlimmsten Fall droht Ihnen sonst ein kostspieliges gerichtliches Verfahren (z.B. einstweilige Verfügung). Dieses kann aufgrund der im Wettbewerbsrecht oftmals sehr hohen Streitwerte schnell extrem unangenehm werden. Hiervon sollten Sie sich aber nicht einschüchtern lassen. Holen Sie sich statt dessen kompetente anwaltliche Hilfe.

4. 1x1 für Betroffene einer Abmahnung  

- Kein Kontakt zu den Abmahnern oder den Rechtsanwälten aufnehmen!

- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!

- Nicht die geforderten Kosten ohne vorherige anwaltliche Prüfung zahlen!

- Fristen unbedingt einhalten!

- Vor Fristablauf Rechtsanwalt (gewerblicher Rechtsschutz/Wettbewerbsrecht) einschalten!

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt wegen Wettbewerbsverstößen (UWG) erhalten? Die Kanzlei Dr. Newerla aus Bremerhaven steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Abwehr von Abmahnungen zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns einfach und völlig unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch. Gerne können Sie uns die Abmahnung vorab per E-Mail zusenden (bitte an info@drnewerla.de). Hierdurch erleichtern Sie und die Einarbeitung in Ihren Fall. Anschließend können wir dann das weitere Vorgehen ganz in Ruhe besprechen.

Fragen Sie auch nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsabwehr.


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