Abmahnung (Wettbewerbsrecht): NIMROD Rechtsanwälte mahnen derzeit für die Repaircenter24 GmbH ab

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Wer mahnt ab?

Heute geht es um eine Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte, die mir gestern zur Bearbeitung in meiner Kanzlei vorgelegt wurde. Die NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff und Scheffen aus Berlin mahnen bereits seit Jahren Filesharing (insbesondere für viele sog. Simulator-Spiele) an diversen. Computerspielen ab.

Zu meinem Erstaunen betätigen sich die NIMROD Rechtsanwälte neuerdings offenbar auch im Bereich des Wettbewerbsrechts, genauer gesagt im Bereich von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.

Die mir vorgelegte Abmahnung wurde nämlich wegen verschiedenen Wettbewerbsverstößen (insbesondere veraltete Widerrufsbelehrung) ausgesprochen. Auftraggeber dieser Abmahnungen ist eine Repaircenter24 GmbH aus Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Adigüzül und Frau Lepa.

2. Welche Forderungen stellen die NIMROD Rechtsanwälte für die Repaircenter24 GmbH?

Zum einen wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, zum anderen die Zahlung eines nicht unerheblichen Geldbetrages (Abmahnkosten) auf Basis eines Gegenstandswerts von 10.000.- € gefordert.

Bitte seien Sie vorsichtig: Zahlen Sie nicht vorschnell und unterschreiben Sie keine von den Abmahnern vorformulierte Unterlassungserklärung.

3. Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung?

Die richtige Reaktion hängt letztendlich vom konkreten Einzelfall ab. Zunächst muss geprüft werden, ob die Abmahner überhaupt abmahnberechtigt sind. Hierfür ist grundsätzlich ein sog. Wettbewerbsverhältnis erforderlich. Sind Sie also aus einer völlig anderen Branche als die Repaircenter24 GmbH, so spricht dieses bereits für eine fehlende Berechtigung zur Abmahnung.

Aber auch bei bestehender Abmahnberechtigung sollte geprüft werden, ob der konkret vorgeworfene Wettbewerbsverstoß überhaupt vorliegt. Zusätzlich können noch andere Umstände zur Unwirksamkeit der Abmahnung führen (z.B. Verjährung, Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung).

Um dies alles zu beurteilen, ist eine Prüfung durch einen im Wettbewerbsrecht/Gewerblichen Rechtsschutz tätigen Rechtsanwalt anzuraten.

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sowie zugleich Fachanwalt für IT-Recht stehe ich Ihnen hierbei gerne mit ihrer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zur Verfügung. Wir kennen die Abmahner und wissen daher genau, was zu tun ist.

Bitte ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Hierbei handelt es sich nicht um Abzocke, vielmehr sollten Sie die Abmahnung bitte ernst nehmen. Im schlimmsten Fall droht Ihnen ansonsten ein kostspieliges gerichtliches Verfahren (z.B. einstweilige Verfügung). Dieses kann aufgrund der im Wettbewerbsrecht oftmals sehr hohen Streitwerte schnell extrem unangenehm werden aufgrund der damit verbundenen Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten). Hiervon sollten Sie sich aber nicht einschüchtern lassen. Holen Sie sich stattdessen kompetenten anwaltlichen Rat ein.

4. 1x1 für Betroffene einer Abmahnung

  • Kein Kontakt zu den Abmahnern oder den Rechtsanwälten!
  • Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!
  • Nicht die geforderten Kosten ohne vorherige anwaltliche Prüfung zahlen!
  • Fristen einhalten!

Vor Fristablauf unbedingt Rechtsanwalt einschalten (gewerblicher Rechtsschutz/Wettbewerbsrecht)!

Haben auch Sie eine Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte im Auftrage der Repaircenter24 GmbH wegen Wettbewerbsverstößen (UWG) erhalten? Die Kanzlei Dr. Newerla aus Bremerhaven steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Unser oberstes Gebot: Kein Geld für die Abmahner!

Kontaktieren Sie uns einfach und völlig unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch mit einem erfahrenen Fachanwalt über nebenstehende Telefonnummer. Gerne können Sie uns die Abmahnung vorab per E-Mail an die dort ebenfalls genannte E-Mail-Adresse zusenden. Hierdurch erleichtern Sie und die Einarbeitung in Ihren Fall. Anschließend können wir dann das weitere Vorgehen ganz in Ruhe besprechen.

Fragen Sie auch nach unseren günstigen Festpreis für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema