Abmahnungen Bushido (Ferchichi) – Album 23 und Titel „So mach ich es“ durch Bindhardt, Fiedler pp.

Rechtsgebiete: Markenrecht & Urheberrecht, Urheberrecht
Rechtstipp vom 30.01.2012

Aktuell werden nach unserem Kenntnisstand in größerem Umfang Abmahnungen durch die Kanzlei Bindhardt, Fiedler & Zerbe verschickt, die den Künstler Bushido vertreten. Abgemahnt werden Urheberrechtsverletzungen an dem Album Bushido & Sido - 23 (Deluxe Edition) sowie an der Single „So mach ich es", veröffentlicht über sogenannte Chart-Container.

Ausgesprochen werden die Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Bindhardt, Fiedler & Zerbe, die den Rechteinhaber Anis Mohamed Ferchichi vertritt. Wegen diverser Titel des Künstlers Bushido wurden und werden Abmahnungen ausgesprochen.

Wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Album „23" (Deluxe Edition) werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Pauschalsumme von 700,00 Euro gefordert. Wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Titel „So mach ich es" wird ein Betrag von 400,00 Euro verlangt. Gleichwohl ist die Abmahnung wegen eines Songs aus den Single-Charts nicht weniger unangenehm. Da sich in einem solchen Chart-Container hundert Titel von verschiedenen Rechteinhabern befinden, können natürlich mehrere Abmahnungen eingehen.

Jedenfalls muss festgestellt werden, dass der Künstler Bushido Urheberrechtsverletzungen in letzter Zeit intensiv verfolgen lässt. Bushido ist erfolgreich mit dem Album 23 in die Album-Charts gestiegen. Immer wieder erreichen auch die Singleauskupplungen die deutschen Charts. In entsprechend großem Umfange werden die Titel dann auch in „Tauschbörsen" gehandelt.

Es muss jedoch betont werden, dass längst nicht jede Abmahnung berechtigt ist.

Rechtsanwalt Gravel LL.M. (Medienrecht) bearbeitet Abmahnungen wegen Filesharings - bundesweit:

Tel: 069 - 90025940


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