Die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) spricht derzeit vermehrt Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsennutzung (sog. Filesharing) an diversen Erotikfilmen der Silwa Filmvertriebs AG aus.
Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Zahlung eines „pauschalen Abgeltungsbetrages" in Höhe von 650,00 Euro.
Insbesondere von der ungeprüften Unterzeichnung und Rücksendung der dem Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungserklärung raten wir ab. Denn das Formular zielt nicht nur auf Unterlassung des gerügten Verstoßes ab, sondern beinhaltet zusätzlich auch das Anerkenntnis einer grundsätzlichen Schadensersatzpflicht. Auf die Abgabe einer derart weitgehenden Erklärung besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch.
Auch die geforderten Kosten sind mit 650,00 Euro aus unserer Sicht - etwa im Hinblick auf § 97a Abs. 2 UrhG - durchaus diskussionswürdig.
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