Veröffentlicht von:

Abmahnungen von Borussia Dortmund „BVB“ durch Kanzlei Becker Haumann Gursky (Eintrittskarten)

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Becker Haumann Gursky aus Dortmund mahnt im Auftrag von Borussia Dortmund wegen Verstößen gegen die vereinseigenen ATGB ab.

Unter Ziffer 6 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten für Veranstaltungen im SIGNAL IDUNA PARK heißt es insoweit:

(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt:

- das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;

- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe selbst oder durch Dritte öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z. B. bei eBay, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z. B. eBay-Kleinanzeigen, stubhub, viagogo, ticketbande, seatwave etc.) zum Kauf anzubieten, weiterzugeben oder weiter zu veräußern;

- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist indes zulässig;

Zielscheibe der Ermittlungen sind immer wieder die bekannten Plattformen eBay, eBay Kleinanzeigen, Viagogo, seatwave….

Forderung

In den bekannten Abmahnungen wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch eine Vertragsstrafe ab 250,00 € gefordert. In einigen Fällen wird zudem zur Erstattung von Rechtsverfolgungskosten (Abmahnkosten) aufgefordert.

Rechtlicher Hintergrund

Nach den Vorgaben des für alle Vereine der 1. Bundesliga und 2. Bundesliga verbindlichen Sicherheitspapiers „Sicheres Stadionerlebnis“ der Deutschen Fußball Liga sind die Vereine dazu verpflichtet, gegen den unkontrollierten Tickethandel vorzugehen. Im Zuge dieser Verpflichtung überwacht der Verein die Geschehnisse rund um die bekannten Ticketplattformen viagogo, eBay etc. genauestens.

Was ist zu tun?

Haben Sie Ihre Dauerkarte oder ein Einzelticket im Internet angeboten?

Bewahren Sie Ruhe.

Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt. Es muss genauestens geprüft werden, ob die ATGB gegenüber dem Empfänger der Abmahnung auch wirksam sind. Der Verein muss sich zunächst an die im Ticketsystem registrierten Ticketerwerber halten und diesen bei ermittelten Ticketangeboten zu den erworbenen Tickets wenden. Vielfach werden Karten jedoch privat weitergegeben und tauchen am Ende einer solchen Kette im Internet auf.

Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen
  • keine Kontaktaufnahme zum Gegner
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
  • Fachanwalt kontaktieren

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns diese gerne zur kostenlosen Ersteinschätzung per E-Mail übermitteln.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk Dreger

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten