Abmahnungen von Microsoft durch die Rechtsanwälte FPS wegen des Handels mit (gebrauchter) Software

  • 1 Minuten Lesezeit

Uns liegen mehrere Abmahnungen von Microsoft durch deren Rechtsanwälte FPS vor, welche sich auf den Bereich des Handels mit (gebrauchter) Software (auch Product Keys sowie Lizenzen) beziehen. Hintergrund dieser Abmahnungen ist die Geltendmachung von marken- und urheberrechtlichen Ansprüchen durch Microsoft.

Neben dem eigentlichen Hauptanspruch auf Unterlassen birgt insbesondere ein möglicher Auskunfts- und Schadensersatzanspruch von Microsoft gehörige Sprengkraft und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Generell ist die rechtliche Zulässigkeit der Art des Handels mit (gebrauchter) Software, erst Recht mit Lizenzen und Product Keys auch nach dem so genannten „Usedsoft-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs rechtlich umstritten und im Einzelfall gründlich zu prüfen. Zudem sollte genau untersucht werden, ob und gegebenenfalls welche Auskunfts- und Schadensersatzansprüche bestehen.

Im „Usedsoft-Urteil“ hat der Europäische Gerichtshof zwar den Handel mit gebrauchter Software grundsätzlich gestattet. Voraussetzung ist allerdings, dass die Software seitens des Herstellers in Verkehr gebracht wurde und der Erwerber (der „Neusoftware“) vor der Weiterveräußerung deren weiteren Gebrauch aufgibt. Beides wäre im Streitfall von dem Softwarehändler nachzuweisen, was bereits nahezu unmöglich ist. Auch zeigt dies, dass das Geschäftsmodell des Gebrauchthandels mit Software nur in Ausnahmefällen lukrativ sein dürfte. Denn einerseits bestehen die zuvor skizzierten Risiken, andererseits stimmt auch der - gemessen an den Neupreisen – billige Preis mancher gebrauchter Software skeptisch.

Sollten Sie eine Abmahnung von Microsoft erhalten haben, so unterstützen wir Sie gerne in dieser Angelegenheit.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von GHI - Göritz Hornung Imgrund Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft

Beiträge zum Thema