Abmahnungen von Sky Deutschland

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Die hinter dem Fernsehsender Sky stehende Programmgesellschaft gestattet Gewerbetreibenden, insbesondere Gaststättenbetreibern die Ausstrahlung ihres Programms gegen Entgelt. Vor allem Übertragungen der 1. Fußballbundesliga oder der Champions League erfreuen sich großer Beliebtheit. Findet die öffentliche Vorführung des Sky Programms allerdings ohne zugrunde liegenden Lizenzvertrag mit der Programmgesellschaft statt, stellt dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Erst kürzlich wurde eine „Abmahn-Welle" wegen solcher Urheberrechtsverstöße bekannt; anscheinend hat die Programmgesellschaft vermehrt Kontrollen in Gaststätten durchführen lassen.

Wer eine Abmahnung wegen eines solchen Verstoßes oder bereits eine einstweilige gerichtliche Verfügung erhalten hat, sollte schnell reagieren und umgehend anwaltlichen Rat einholen. Durch rechtzeitiges Reagieren und Einleiten notwendiger Maßnahmen können weitere Kosten vermieden werden. Dies gilt grundsätzlich auch in anderen Fällen des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtschutzes, wenn Betroffenen wegen angeblicher Rechtsverstöße Abmahnungen oder einstweilige Verfügungen zugestellt werden.


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