Achtung: Fälschung!
Gegenwärtig kursiert eine gefälschte Abmahnung im Form einer massenhaft versandten Email, die angeblich von einem Rechtsanwalt Florian Giese herrührt und im Auftrag der Firma Videorama GmbH erfolgen soll. Zahlreiche Betroffene haben sich bereits bei uns gemeldet. Sogar einer unserer Mitarbeiter hat eine entsprechende „Abmahnung" erhalten.
Die angebliche Abmahnung ist gestaltet wie folgt:
Betreff: Ermittlungsverfahren gegen Sie
Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Münchener Str. 63, 45145 Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15 ff. UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs. 1 UrhG i. V. Mit §§ 15, 17, 19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.
Aktenzeichen: 230 Js 413/10 Sta Stuttgart
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155
Illegal heruntergeladene musikalische Stücke (mp3): 13
Illegal hochgeladene musikalische Stücke (mp3): 21
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten führt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 22.10.2010 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@ra-giese.info
* alternativ können Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/de
Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben (oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese
Es handelt sich dabei um einen dreisten Abzockversuch. Keinesfalls sollten Sie auf diese Email hin eine Zahlung leisten! Unsere Recherchen haben ergeben, dass ein Rechtsanwalt Florian Giese zwar tatsächlich existiert. Herr Rechtsanwalt Giese ist auch tatsächlich auf dem Gebiet des Urheberrechts tätig - nur hat er mit der angeblichen Abmahnung nicht das geringste zu tun. Der Betrüger hat sich schlichtweg der Identität von Rechtsanwalt Giese bedient.
Herr Rechtsanwalt Florian Giese schreibt hierzu auf seiner Website:
Rechtsanwalt Florian Giese steht nicht in Zusammenhang mit betrügerischen E-Mails mit dem Betreff „Ermittlungsverfahren gegen Sie".
Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und speziell Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.
Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse „giese@rechtsanwalt-giese.info" oder „zahlung@rechtsanwalt-giese.info" derartige Mails versendet worden. Auch ist weder die Kanzlei Giese noch RA Florian Giese Inhaber der Domain „rechtsanwalt-giese.info".
Hierbei handelt es sich um einen sog. Identitäts-Missbrauch oder um Identitäts-HiJacking, um der betrügerischen E-Mail eine gewisse Ernsthaftigkeit zu verleihen.
Derartige bei Ihnen eingegangene E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie" brauchen von Ihnen daher nicht beachtet werden! Betrachten Sie diese E-Mails als gegenstandslos und Betrugsversuch.
Ich danke für Ihr Verständnis
Hamburg, den 14.10.2010
Rechtsanwalt Florian Giese
Wir helfen - sofort, erfahren und zu fairen Preisen.
Eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles erhalten Sie unter der Hotline: 07151 20955 28
Ihr
Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.
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