Rechtstipp vom 07.04.2011

Abmahnungsbetrug: Email-Abmahnung stammt weder von "Graf von Westphalen" noch von der Navteq GmbH!

Erneut macht eine dreiste Betrugsemail die Runde. Wieder einmal handelt es sich um eine gefälschte Abmahnung, die per Email massenhaft versendet wird. Die Abmahnung erweckt auf den ersten Blick den Eindruck, als stamme sie von der Kanzlei Graf von Westphalen und erfolge im Auftrag der Navteq GmbH. Achtung. Dabei handelt es sich um eine dreiste Fälschung. Keinesfalls sollten Sie Zahlung auf diese Email leisten.

Es handelt sich vorliegend um eine Massenemail die zu tausenden versendet wurde.

Wir empfehlen:

  • Keinesfalls sollten Sie auf diese Email reagieren
  • Leisten Sie keine Zahlung
  • Informieren Sie gegebenenfalls die Polizeibehörden - es handelt sich offensichtlich um einen Betrugsversuch
  • Informieren Sie Freunde und Bekannte von diesem Betrugsversuch

Nachfolgend finden Sie die Betrugs-Email:

GRAF von WESTPHALEN

Berlin
Potsdamer Platz 8
D-10117 Berlin

Antwort-Mail:
Mein Zeichen: W-8522445-S24 Bitte immer angeben

Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials

Forderungs- und Vollstreckungsabteilung

Berlin, den 05.04.2011

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma NAVTEQ GmbH D-65760 Eschborn, Hessen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

I. Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an ihre Daten gelangt.

Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Berlin großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 01.06.2011 der Staatsanwaltschaft Berlin zurückzusenden.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:

Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallengelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!

Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum (11/04/2011) sicher und unkompliziert mit einer PaySafeCard zu bezahlen. Eine PaySafeCard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro PaySafeCard an folgende E-Mailadresse:

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zum (10/04/2011) keinen 16-stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet.

Ich weise sie darauf hin, dass die zuzahlenden 100 Euro ein Mahn-Bußgeld ist.

Das offizielle Bußgeld für den Schadensersatzanspruch bei Aufnahme des Ermittlungsverfahrens beträgt 800 Euro.

Unser Sekretariat (Rufnummern) steht ihnen für diesen Vorgang nicht zu Verfügung.

Schreiben sie bei Fragen folgende E-Mailadresse ( ) an.

Hochachtungsvoll,

Rechtsanwalt


Hilfe erhalten Sie von Ihrem Team von www.abgemahnt-hilfe.de

Hotline: 07151 20955 - 28


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