Abmahnung/Waldorf Frommer/Non Stop (Studiocanal GmbH)/X-Men: Zukunft ist Vergangenheit (Twentieth Century Fox)

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Hat die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Ihnen ein Schreiben zugesendet, das mit „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“ überschrieben ist? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Es handelt sich bei dem Schreiben um eine Abmahnung wegen unerlaubten Anbietens von Dateien auf einer Onlinetauschbörse.

Die Kanzlei Waldorf Frommer hat bisher für verschiede Auftraggeber urheberrechtliche Abmahnungen ausgesprochen. Beispielsweise war die Kanzlei im Auftrag der Studiocanal GmbH wegen Rechtsverletzungen an dem Film

„Non Stop“ und

für im Auftrag der Twentieth Century Fox an dem Film

„X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“.

Bei beiden Filmen handelt es sich um aktuelle Actionfilme aus diesem Jahr.

Nach dem Erhalt einer Abmahnung stellen sich für den Abgemahnten in der Regel mehrere Fragen wie z.B.: Was wird mir angelastet? Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und soll ich eine solche unterschreiben? Soll ich den Betrag einfach bezahlen? Ist die Frist wichtig?

Aber der Reihe nach:

  1. Dem Abgemahnten wird angelastet, angeblich Dateien wie Musik, Videos oder Computerspiele auf sogenannten Filesharing-Plattformen kostenlos anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und dadurch die Urheberrechte des Auftraggebers der Kanzlei verletzt zu haben.
  2. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist eine Erklärung, zu deren Abgabe der Abgemahnte aufgefordert wird, um nach einer unerlaubten Rechtshandlung die Wiederholungsgefahr auszuräumen. In der Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte zukünftig die unerlaubte Handlung zu unterlassen und bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von meist mehreren Tausend Euro zu zahlen. Nicht empfehlenswert sind vorformulierte Unterlassungserklärungen, die man z.B. kostenlos im Internet findet. Diese sind häufig von juristischen Laien erstellt, zu weit gefasst und daher nachteilig für den Abgemahnten. Hier sind Sie mit einer sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärung“, die von einem Rechtsanwalt erstellt wurde, der sich im Bereich Urheberrecht auskennt, besser beraten. Diese ist auf Ihren Einzelfall angepasst und so eng wie möglich, jedoch so weit wie nötig gefasst.
  3. Der in der Abmahnung geforderte Betrag sollte nicht einfach ohne jede Prüfung gezahlt werden! Hier ist es ratsam, von einem kompetenten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die geltend gemachte Forderung berechtigt ist.
  4. Die für die Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzte Frist ist wichtig und sollte beachtet werden. Bei Nichtreaktion auf die Abmahnung kann die Gefahr bestehen, dass die jeweilige Kanzlei bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt. Dort werden in der Regel relativ hohe Streitwerte zugrunde gelegt. Dieses Risiko sollten Sie nicht eingehen!

Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben. In einem kostenlosen Erstgespräch informieren wir Sie über die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de  oder www.shrecht.de


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