Das Internet – Fluch und Segen zugleich!
Es gibt nichts was es nicht gibt und alles ist nur einen Klick entfernt. Kaum hat man einen Begriff oder eine Frage in die Suchmaschine eingegeben und schon hat man die passenden Angebote.
Musiktitel, eine Routenplanung, Kochrezepte, Filme, Fotos oder sogar einen passenden Partner für Sport, Freizeit und Familie. Und das Beste daran - alles kostenlos!
Jedenfalls auf den ersten Blick/Klick.
Ist wirklich alles kostenlos?
1. Derzeit häufen sich bei unserer Mandantschaft die Fälle sogenannter „Abofallen" , und „Internetabzocke".
Plötzlich erhält man Rechnungen für angebliche 12 oder 24 Monats-Abos mit der Aufforderung den Jahresbeitrag i.H.v. 58,65 € bis zum x.x.200x zu überweisen. Ca. 25 % der Adressaten ärgern sich darüber, dass sie wohl nicht aufgepasst und falsch geklickt haben und zahlen. Andere ärgern sich und schmeißen die Zahlungsaufforderung weg und bekommen dann plötzlich Schreiben von Inkasso-Büros, Rechtsanwälten oder gerichtliche Mahnbescheide. Ob berechtigt oder nicht, lässt sich nur im Einzelfall bestimmen.
Sofern Sie Adressat einer „dubiosen" Rechnung sind oder werden, widersprechen Sie der Rechnung und bestreiten sie einen Vertragsschluss mit Nichtwissen bzw. widerrufen Sie rein vorsorglich einen Vertragsschluss.
Achtung reagieren Sie unverzüglich -Abzockerseiten wechseln oft und schnell ihr Gesicht. Für ein paar Wochen stehen die Angebote „kostenlos" zur Verfügung und plötzlich wird die Seite umgebaut und weist klar und deutlich auf eine Kostenpflichtigkeit hin, die vorher nirgends zu finden war. Ja das ist eine Sauerei und auch strafrechtlich nicht ganz uninteressant.
Anderer Trick: „Häppi Börsdee" wir schenken Dir 14 Tage ...alles dufte und bestimmt gratis... -gib nur hier Deine Adresse und @-mail ein.... Zack und nach 14 Tagen werden fröhlich 5,-€uro monatlich abgebucht - per Handy Sms oder Internet. Mit den Kleinbeträgen wird so auch versucht den „Taschengeldparagraf" zu erfüllen, wonach dann auch Verträge mit Minderjährigen Ihre Gültigkeit haben können.
Dem Unfug und Unwesen sind hier keine gedanklichen Grenzen gesetzt.
Erste Hilfe bekommen Sie bei der Verbraucherzentrale oder spezialisierten Anwälten.
Davon zu Unterscheiden aber nicht weniger ärgerlich:
2. „Abmahnwelle rollt" !!!
Abgemahnt werden die Verletzung von Tonträgerherstellerrechten. Auch das öffentliche Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Werken (Filme, Bilder und Musik) verbunden mit der Aufforderung, eine sogenannte strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben.
Es handelt sich um sogenanntes „filesharing in Internettauschbörsen". Auch wenn Sie nicht selber gehandelt haben, kann es sein, dass über Ihren Internetanschluss -Ist Ihr W-Lan verschlüsselt???- urheberrechtlich geschützte Werke geladen wurden. Demnach können Sie wenigstens als sogenannter „Störer" in Anspruch genommen werden. Achtung in diesen Abmahn-Fällen! Sie müssen unverzüglich innerhalb der kurzen Fristen reagieren. Wir raten zu einer abgeänderten „modifizierten" Unterlassungserklärung, um sich nicht zu mehr zu verpflichten als im Einzelfall tatsächlich geboten ist .(Die, den Abmahnungen beigefügten Erklärung sind i.d.R . viel zu weit gefasst beinhalten ein Schuldeingeständnis und eine dem Grunde und der Höhe nach ggf. ungerechtfertigte Zahlungsverpflichtungserklärung und sollten nicht und schon gar nicht ungeprüft unterschrieben und abgegeben werden).
Hilfe und Unterstützung bieten in solchen Fällen auf Medien- und Internetrecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Zum Teil sehr gute Erstinformationen liefern auch die zahlreichen Foren und Blogs im Internet zu den Themen rund um: Abmahnung/Filesharing + RAe. „Absender der Abmahnung" und losgegoogelt!!!
Sie brauchen Hilfe?
Wir bieten Lösungen
Eine kurze Ersteinschätzungen und Empfehlungen gerne auch telefonisch und per @-mail
Max Jelinek
Rechtsanwalt & Mediator
Heilmaier Str. 4a
83552 Evenhausen
office@imkki.de
Tel.: 08075 9140608
Fax : 08075 9140611
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