Abstandsunterschreitung im Straßenverkehr

Rechtsgebiete: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtstipp vom 31.08.2011

Nach § 4 Abs. 1 StVO muss der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird. In der Praxis hat sich die Faustregel durchgesetzt, dass der halbe Tachoabstand als erforderlicher Sicherheitsabstand angesehen wird. Nach der Rechtsprechung darf der Sicherheitsabstand zwischen zwei Kraftfahrzeugen auf einer Schnellstraße den von dem nachfolgenden Kraftfahrzeug in 1,5 Sekunden zurückzulegenden Weg grundsätzlich nicht unterschreiten. Der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit ist aber nur gegeben, wenn der Sicherheitsabstand nicht nur vorübergehend unterschritten worden ist. Bei höheren Geschwindigkeiten wird dies ab einer Abstandsunterschreitung auf einer Strecke von 250 bis 300 Metern angenommen. Die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes kann durch verschiedene Messmethoden festgestellt werden. Neben dem Einsatz technischer Geräte kann die Verkehrsordnungswidrigkeit auch durch bloßes Schätzen des nachfahrenden Messpersonals nachgewiesen werden.

Beim Brückenabstandsmessverfahren ist zwischen dem Traffipax-Vefahren und dem Distanova-Verfahren zu unterscheiden. Hier wird zunächst das Abstandsverhalten des überwachten Fahrzeugs im Fernbereich visuell oder mittels Lichtbild festgestellt. Beim Verdacht einer Abstandsunterschreitung wird dann im Nahbereich mit Hilfe der Fahrbahnmarkierungen und Stoppuhren oder Lichtbildern der Sicherheitsabstand ermittelt. Wegen möglicher nicht wahrnehmbarer Veränderungen des Abstandes zwischen vorausfahrendem und überwachtem Fahrzeug ist ein Sicherheitsabschlag in Höhe von 15 Prozent vorzunehmen.

Beim Videoabstandsmessverfahren (VAMA) befindet sich die Messanlage auf einer Brücke. Es handelt sich um ein standardisiertes Messverfahren. Toleranzabzüge sind weitgehend nicht erforderlich. Der ankommende Verkehr wird nach Auslösung eines Aufzeichnungsvorganges sowohl im Nahbereich als auch im Fernbereich durchgehend erfasst. Danach werden die beiden Aufzeichnungen als Schnittbild zusammengesetzt und der Sicherheitsabstand ermittelt.

Daneben werden weitere technische Geräte eingesetzt, um zu ermitteln, ob der Sicherheitsabstand eingehalten worden ist: Police-Pilot-System (PPS), Verkehrs-Kontroll-System (VKS), Vidista. Wird die Abstandsmessung durch Nachfahren und Schätzen vorgenommen, ist es erforderlich, dass das Messfahrzeug schräg versetzt zu den anderen auf demselben Fahrstreifen befindlichen Fahrzeugen geführt wird. Grundsätzlich kann die Schätzung auch aus einem vorausfahrenden Fahrzeug erfolgen.


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