Absurdes aus der Schufa-Recht-Welt: Schufa-Negativeintrag nach Unfall mit Kraftfahrzeug

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Verkehrsunfälle passieren in Deutschland jeden Tag. Dass diese nun auch zu Negativeinträgen bei der Schufa Holding AG führen können, ist neu. Bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB meldete sich ein selbstständiger Unternehmer aus dem Allgäu und teilte mit, dass die Firma S-Kreditpartner GmbH nach einem Verkehrsunfall einen Schufa-Negativeintrag vorgenommen hätten. Dieser negative Schufa-Eintrag war für den betroffenen Unternehmer nicht nachvollziehbar, weil bis dato noch keine abschließende Klärung des Verkehrsunfalls stattgefunden hatte. Um weiteren Schaden abzuwenden, suchte der Betroffene Hilfe bei den Schufa-Recht Experten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB.

Unfall mit Kfz-Schaden – Gutachten ungeklärt – Zahlungsverzug bei Darlehensraten und dann Schufa-Eintrag?

Bei Prüfung der Angelegenheit durch Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann ergab sich folgende Sachlage. Das verunfallte Fahrzeug vom Typ Mercedes-Benz war in einen Unfall im Großraum Hamburg verwickelt und hatte dadurch einen enormen Wertverlust erlitten. Das Fahrzeug wurde nach Nürnberg gebracht. Zur Höhe des Schadens wurden zwei Schadensgutachten angefertigt. Das erste stammte von der Dekra und das Zweite vom TÜV Nord. Die berechnete Schadenshöhe lag bei den Gutachten weit auseinander. Aufgrund des Unfalls wurden von dem Unternehmer, der das Fahrzeug nicht mehr nutzen konnte und auch keinen Ersatzwagen erhielt, zwei Darlehensraten nicht beglichen.

Der geschätzte Wert des Schadens wurde dann, auch für den Unternehmer im Ergebnis überraschend, in den Datenbestand der Schufa Holding AG eingetragen. Der Unternehmer bestritt die Forderungshöhe alleine schon deshalb, weil zwei unterschiedliche Wertgutachten zur Schadenshöhe vorlagen, und auch deshalb, weil keine Anrechnung des Restwertes des Fahrzeuges erfolgt war.

Die minimale Zahlungsverzögerung führte bei der eintragenden S-Kreditpartner GmbH direkt zur Gesamtfälligstellung des Darlehens und zum Negativeintrag bei der Schufa-Holding AG.

Hilfesuchend wandte sich der Mandant an die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB um gegen die seiner Meinung nach ungerechtfertigte Eintragung vorzugehen. Schufa-Recht - http://www.dr-schulte.de/rechtsgebiete/83-schufa-recht - Experte Dr. Sven Tintemann (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) schrieb sowohl die S-Kreditpartner GmbH als auch an die Schufa Holding AG an und erklärte die Zusammenhänge. Obwohl die S-Kreditpartner GmbH bereits am 22.08.2014 angeschrieben worden war, lag bis zum 18.09.2014 keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Vorgang des betroffenen Mandanten vor. Diese verwies zunächst an die Bad Homburger Inkasso GmbH und dort erfolgte eine Mandatsübernahme durch eine Rechtsanwältin in Bad Homburg.

Lobenswerterweise reagierte die Schufa Holding AG auf das Schreiben vom 22.08.2014 wesentlich schneller und teilte bereits am 05.09.2014 mit, dass man sich nach Rückfrage bei dem Vertragspartner vorerst dazu entschieden habe, die Forderung aus dem Datenbestand zu löschen. Der betroffene selbstständige Unternehmer, der für seine Tätigkeit weitere Kredite benötigte, war erst einmal erleichtert. Auf die Rückmeldung der S-Kreditpartner GmbH wird mit Spannung gewartet.

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann kommentiert das Vorgehen wie folgt:

„Nach einem Unfall muss natürlich erst einmal geklärt werden, wer die Schuld an dem Unfallgeschehen trägt. Dadurch wird dann auch die Frage geklärt, welche Versicherung eingreift. Sicherlich wäre es besser gewesen, wenn der betroffene Kunde hier seine monatlichen Raten weiter bezahlt hätte. Dann hätte die finanzierende Gesellschaft keine Chance gehabt, überhaupt eine Kündigung des Vertrages auszusprechen und diesen insgesamt fällig zu stellen. Es ist allerdings auch ziemlich dreist, wenn die Gesellschaft von dem Unfall weiß, dass dann sofort nach einem überschaubaren Ratenrückstand und noch vor Klärung des konkreten Schadens und auch der Frage, wer für diesen aufkommt, Negativeinträge bei der Schufa Holding AG unternommen werden. So kann man in einer laufenden Kundenbeziehung nicht handeln!“

Richtiges Verhalten im Falle eines Kraftfahrzeugunfalles in Bezug auf die fälligen Ratenzahlungen – Vermeidung von Schufa-Problemen

Nach einem Kraftfahrzeugunfall sollten bei einer Finanzierung oder bei Vorliegen eines Leasingvertrages zunächst einmal die vereinbarten Raten weitergezahlt werden. Diese werden später sowieso auf die Angelegenheit angerechnet. Als Nächstes sollte eine Klärung der konkreten Schadenshöhe erfolgen. Dies muss ggf. im Rahmen eines sog. Selbständigen Beweisverfahren geschehen.

Bei Unklarheiten oder wenn der Vertragspartner bereits die Zahlung des Darlehens oder des Restwertes des Fahrzeuges fordert, ist es ratsam, zunächst einmal die Schadenshöhe oder die Gesamtforderung zu bestreiten. In diesem Fall kann dann nämlich keine Rechtfertigung eines Eintrags nach § 28a Nr. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfolgen.

Betroffene, die sich bzgl. ihrer Schufa-Auskunft bzw. dort vorhandener Negativeinträge beraten lassen wollen, können sich gern an die erfahrenen Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin wenden. Dort stehen Ihnen als Ansprechpartner Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann sowie Rechtsanwältin Danuta Wiest unter 030-715 206 70 und kontakt@dr-schulte.de zur Seite.

V.i.S.d.P.:

Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht



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