Rechtstipp vom 22.06.2012

Achtung: Abzocke durch Anruf von angeblichen Datenschützern

Kriminelle haben eine neue Masche entdeckt, um Verbraucher etwa in eine Abofalle zu locken oder sie zu der Preisgabe von ihren persönlichen Daten zu verleiten.

Wer überraschenderweise angerufen wird und um die Preisgabe von persönlichen Daten oder Geld gebeten wird, sollte misstrauisch werden. Dies gilt gerade auch dann, wenn sich derjenige als offizielle Stelle ausgibt.

Die Anrufer behaupten am Telefon, dass sie bei einer staatlichen Datenschutzorganisation tätig sind. Dabei geben sie sich etwa als „Verwaltungszentrale für Datenschutz", „Bundesdatenschutzzentrale" oder „Bundes- bzw. Landesdatenschutzamt" aus. Sie versprechen, dass die eigenen Daten etwa bei unseriösen Adresshändlern gelöscht würden oder man Hilfe erhalte, aus aufgedrängten Verträgen wieder herauszukommen. Dafür werden Gebühren oder auch der Abschluss eines Zeitschriftenabonnements verlangt. Besonders raffiniert: Zuweilen wird die Nummer einer echten Datenschutzbehörde auf dem Display Ihres Telefons angezeigt.

In dieser Situation sollten Sie sich die angezeigte Rufnummer notieren und das Gespräch beenden. Keinesfalls sollten Sie am Telefon persönliche Daten wie die Kontoverbindung preisgeben. Eventuell suchen Sie sich im Anschluss daran die Nummer einer echten Datenschutzbehörde selbst heraus und rufen dort an.

Wer auf einen derartigen Anruf hereingefallen ist und in eine Abofalle geraten ist, sollte nicht in Panik verfallen. Möglicherwiese ist er überhaupt eine vertragliche Verbindlichkeit eingegangen. Trotzdem sollten Sie sich in einem Schreiben an das Unternehmen wenden und auf die Sachlage hinweisen. Darüber hinaus sollten Sie hilfsweise einen möglichen Vertragsschluss widerrufen.

Näheres können Sie unserem Video unter http://www.wbs-law.de/it-recht/abzocke-durch-angebliche-datenschutzer-25784/ entnehmen.


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