Achtung bei Verträgen! Rückgabe des Firmenfahrzeugs im Krankheitsfall

Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Vertragsrecht & Kaufrecht
Rechtstipp vom 16.06.2010

Ein Firmenfahrzeug als vermögenswerte Leistung im Arbeitsrecht und somit Bestandteil des Arbeitsentsgelts ist eine sinnvolle und vor allem wirtschaftliche Regelung die beiden Vertragsparteien Vorteile bieten kann, sofern auch die private Nutzung des Fahrzeugs geregelt/erlaubt und der Arbeitnehmer lediglich 1% des Neuwagenpreises zu versteuern hat. Doch was passiert im Krankheitsfall insbesondere bei lang anhaltenden Krankheit?

Nach herrschender Meinung ist das Fahrzeug herauszugeben sobald nach Ablauf des 6-wöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums dem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer ein Krankengeldanspruch gegen seine Krankenkasse zusteht. Mit Wegfall des arbeitsvertraglichen Entgeltanspruchs fällt auch der Anspruch auf Überlassung des Fahrzeugs weg. Etwas anderes kann sich ggf. aus dem Arbeitsvertrag oder einem separaten Fahrzeugnutzungsvertrag ergeben. Bei der vertraglichen Formulierung eines Widerufsrechts bezüglich des Fahrzeugs, ist bei der Formulierung auf eine eindeutige sprachliche Regelung zu achten.

Sollte die Widerrufsmöglichkeit nicht ausdrücklich und eindeutig geregelt sein, kann dies den Wegfall der Widerufsmöglichkeit insgesamt bedeuten.

D.h. sobald eine Regelung nicht eindeutig formuliert ist, kann dies bedeuten, dass diese Ungenauigkeit zu Lasten des Verwenders wirkt und ihm ein Anspruch verwährt wird, der ihm per Gesetz und herrschender Meinung eigentlich zugestanden werden würde.

Ja - wieder ein Beispiel dafür, das man vor Gericht und auf Hoher See alleine in Gottes Hand ist.

Unsere Empfehlung: Achten Sie bei Verträgen jeglicher Art auf eindeutige Formulierungen. Vereinbaren Sie nichts, was Sie nicht wirklich vollumfänglich verstehen. Verlangen Sie im Zweifel eine Abänderung der Formulierung, so dass Sie wirklich verstehen, was Sie da vereinbaren. Vertrauen Sie nicht auf Formularverträge, die man sich aus dem Netz oder aus anderen Quellen besorgen kann. Oft kommt es eben auf Einzelfallregelungen an, die nur Sie selber betreffen. Ungenauigkeiten wirken im Zweifel gegen Sie selbst.

Hilfe bei Vertragsformulierungen erhalten Sie bei erfahrenen Anwälten.

Bei Fragen Fragen!

Max Jelinek

Rechtsanwalt & Mediator

office@imkki.de


Bewertung
9 von 9 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
ja nein
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren   
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert