Achtung Cyberattacke: Was droht und wer haftet bei Hackerangriffen?

  • 3 Minuten Lesezeit

Cyperkriminalität durch Hackerangriffe ist eine ernstzunehmende Bedrohung für Unternehmen aller Branchen und Größen. Es drohen nicht nur erhebliche finanziellen Verlusten, sondern auch der Verlust von Kundenvertrauen und langfristige Rufschäden. Da ist es von entscheidender Bedeutung, sich klarzumachen, welche präventiven Maßnahmen gegen Hackerangriffe ergriffen werden sollten, wer im Falle eines Angriffs haftet, und worauf Arbeitgeber achten müssen.

Welche Standards gibt es zur Abwehr von Hackerangriffen?

Um sich gegen Hackerangriffe zu schützen, sollten Unternehmen anerkannte Sicherheitsstandards befolgen.

So bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit dem IT-Grundschutz einen umfangreichen Katalog von Empfehlungen und Standards zur Sicherung von IT-Systemen, Netzwerken und Anwendungen.  Dazu definiert die international anerkannte und auch in Deutschland häufig angewendete ISO/IEC 27001 Anforderungen für ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS), das darauf abzielt, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen zu schützen.  

Darüber hinaus sollten regelmäßige Sicherheitsaudits und Schwachstellenanalysen  durchgeführt werden, um Sicherheitslücken im Unternehmen zu identifizieren und ggf. zu schließen.

Wer haftet bei Hackerangriffen?

Die Haftung im Falle eines Hackerangriffs hängt oft im Wesentlichen von der Art des Angriffs, dem Geschädigten und weiteren besonderen Umständen ab. Im Allgemeinen können folgende Parteien haftbar gemacht werden.  So können Unternehmen verantwortlich gemacht werden, wenn ihnen nachgewiesen wird, wenn sie es fahrlässig versäumt haben, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren.

Unter Umständen können auch IT- und Sicherheitsverantwortliche haftbar gemacht werden, wenn diese schuldhaft zum Angriff beigetragen haben. Auch externe Dienstleister und Drittanbieter haften möglicherweise, etwa wenn eine Schwachstelle in ihrem Produkt oder ihre Dienstleistung den Angriff ermöglicht hat

Was können Arbeitgeber tun?

Arbeitgeber haben die Aufgabe, ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten, was auch den Maßnahmen gegen Cyberattacken einschließt. Hierzu gehören regelmäßige Schulungen von Mitarbeitern zur Cybersicherheit und deren Aufklärung über aktuelle Bedrohungsszenarien.

Mit wirksamen Zugriffskontrollen und einem effektiven Berechtigungsmanagement sollte sichergestellt werden, dass Mitarbeiter nur Zugang zu den Informationen und Systemen haben, die sie tatsächlich für ihre Arbeit benötigen. Arbeitgeber sollten zudem vorbeugend einen Krisenreaktionsplan mit Vorgaben für das Verhalten im Falle eines Cyberangriffs entwickeln und im Unternehmen einführen.

Unser Rechtstipp

Die Bedrohung durch Hackerangriffe erfordert eine ausgeklügelte Strategie mit präventiven und reaktiven Maßnahmen im Unternehmen und eine Beschäftigung mit den im Angriffsfall bestehenden Haftungsrisiken. Es ist die Aufgabe der Arbeitgeber, im Unternehmen aktiv eine Kultur der Sicherheitsbewusstheit zu fördern.


Bei alledem ist eine Vielzahl rechtlicher Aspekte zu berücksichtigen, so etwa im Bereich des Arbeits-, Datenschutz- und Haftungsrechts. Die Kanzlei Mutschke mit Büros in Düsseldorf und Bielefeld ist bundesweit tätig und berät Unternehmen in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen gegen Cyberattacken.

Wie können wir helfen?

Kontaktieren Sie uns, gerne helfen wir auch Ihnen!

Vielleicht kennen Sie uns auch schon aus dem TV oder aus der Zeitung? Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine der bekanntesten deutschen Rechtsanwältinnen und als Rechtsexpertin regelmäßiger Gast in zahlreichen TV Sendungen und Zeitungen/Zeitschriften. Unter anderem ist sie bekannt aus dem ZDF, RTL, ntv, sternTV, Achtung Verbrechen!, WDR, BILD, Handelsblatt und vielen weiteren Formaten.

Auf unseren Social Media-Kanälen geben wir spannende Einblicke in die Rechtswelt und versorgen unsere Zuschauer mit nützlichen Tipps und der aktuellsten Rechtsprechung zu relevanten Themen. Auf YouTube folgen uns mehr als 150.000 Menschen, auf TikTok knapp 140.000.

Foto(s): pixabay

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Nicole Mutschke

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten