Achtung Krebsgefahr – Medikament gegen Sodbrennen unter Verdacht

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Für Menschen, die unter Sodbrennen leiden, ist die Nachricht ein Schock. Zantac oder Zantic mit dem Wirkstoff Ranitidin zählte zu den beliebtesten Medikamenten gegen Sodbrennen. Nun steht es unter Verdacht, das Krebsrisiko zu erhöhen. In den USA sind daher schon zahlreiche Schadenersatzklagen anhängig, wie die „Allgemeine Zeitung“ berichtet.

Bis 2020 wurde das Medikament, das über einen langen Zeitraum auch rezeptfrei zu haben war, von verschiedenen Pharmakonzernen vertrieben, u.a. von Boehringer Ingelheim. 2006 erwarb das Unternehmen sogar die weltweiten Markenrechte, zehn Jahre später gingen sie an den französischen Konzern Sanofi.


Krebserregendes NDMA festgestellt

Zantac geriet schon 2019 in die Negativschlagzeilen, als ein Labor in den USA einen vergleichsweise hohen Wert an Nitrosodimethylaminen (NDMA) in dem Medikament festgestellt hatte. NDMA kann krebserregend sein. Laut Gesundheitsbehörden ist NDMA in sehr geringen Konzentrationen zwar unschädlich. Dennoch räumte die US-Gesundheitsbehörde FDA ein, dass sich die NDMA-Konzentration in dem Medikament durch Lagerung bei Raumtemperatur erhöhen könnte. Dies sei für die Verbraucher nicht mehr akzeptabel. In den USA folgte daher 2020 ein Rückruf für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ranitidin.

Daraufhin kam es in den USA zu ersten Schadenersatzklagen gegen Pharmaunternehmen, die das Medikament vertrieben haben, u.a. gegen Boehringer Ingelheim. Das Unternehmen betonte in einer Stellungnahme, dass es keinen spezifischen Zusammenhang zwischen dem Wirkstoff Ranitidin und Krebserkrankungen gebe.


Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller klärt auf: haben sie Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld?

Für Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller drängen sich Parallelen zu Blutdrucksenkern mit dem Wirkstoff Valsartan auf. Hier wurde 2018 festgestellt, dass bestimmte Chargen mit NDMA verunreinigt sind. Die Aufsichtsbehörden ordneten daher einen umfangreichen Rückruf an.

„Solche Qualitätsmängel darf es bei Arzneimitteln nicht geben, egal ob sie gegen Bluthochdruck, Sodbrennen oder etwas anderes helfen sollen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Auch wenn eine sehr geringe Konzentration NDMA nicht gefährlich sei, ist doch unklar, welche Folgen bei einer längeren Einnahme eines mit NDMA verunreinigten Arzneimittels auftreten. „Daher kann geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld geltend gemacht werden können, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.


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