Rechtstipp vom 15.08.2012

Achtung Unternehmer: Abmahnwelle wegen unzureichendem Facebook Impressum

Wer als Unternehmer eine Facebook-Seite betreibt und nicht auf ein ordnungsgemäßes Impressum achtet, muss mit einer teuren Abmahnung rechnen. Das kommt in der Praxis immer häufiger vor.

Viele Unternehmer beziehungsweise Online-Händler nutzen das soziale Netzwerk Facebook als Marketing-Instrument, um ihre Bekanntheit zu steigern. Dabei sollte ihnen als Unternehmen bekannt sein, dass Sie nicht nur Ihre Webseite, sondern auch gewerblich genutzte Facebook-Seiten über ein ordnungsgemäßes Impressum verfügen müssen. Dazu muss das Impressum zumindest über die in § 5 TMG genannten Angaben verfügen. Unter Umständen müssen auch weitere Angaben gemacht werden. Was dabei zu beachten ist, darüber haben wir bereits vor einiger Zeit berichtet.

Wer sich als Unternehmer nicht daran hält, muss mit einer Abmahnung unter anderem von Konkurrenten wegen eines wettbewerbswidrigen Verstoßes gegen das Telemediengesetz rechnen. Dies haben Gerichte inzwischen mehrfach bestätigt. In letzter Zeit haben die Abmahnungen noch zugenommen. Darüber berichtet beispielsweise der Betreiber des Blogs SEO-Labor bei Facebook. Auf seiner Facebook-Seite geben unter „Kommentaren" auch weitere Unternehmer an, dass sie aus diesem Grund eine Abmahnung erhalten haben.

Von daher sollten Sie als Unternehmer darauf achten, dass Sie auch bei einem gewerblich genutzten Facebook-Profil ein ordnungsgemäßes Impressum anlegen. Darüber hinaus ist auch wichtig, dass Sie den Gefällt-mir-Button datenschutzkonform auf Ihrer Webseite einbinden.


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