Adhäsionsantrag eines Minderjährigen

Rechtsgebiet: Opferhilfe
Rechtstipp vom 30.01.2012

Das höchstpersönliche Recht, für einen Minderjährigen einen Adhäsionsantrag zu stellen, ist Ausfluss der elterlichen Sorge. Der für einen minderjährigen Verletzten gestellte Adhäsionsantrag eines Rechtsanwalts ist daher nur dann wirksam, wenn dieser vom gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen hierzu bevollmächtigt war.


Bewertung
1 Mitglied fand den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
ja nein
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren   
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert