Rechtsgebiet:
Opferhilfe
Rechtstipp vom
30.01.2012
Das höchstpersönliche Recht, für einen Minderjährigen einen Adhäsionsantrag zu stellen, ist Ausfluss der elterlichen Sorge. Der für einen minderjährigen Verletzten gestellte Adhäsionsantrag eines Rechtsanwalts ist daher nur dann wirksam, wenn dieser vom gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen hierzu bevollmächtigt war.
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