Adler Group: Bilanz ist laut BaFin bei Adler Real Estate falsch - was heißt das für Anleger?

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Ergebnisse der BaFin zur Adler Real Estate

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bei ihrer Bilanzkontrollprüfung festgestellt, dass der Konzernabschluss der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (AG), Berlin, zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 fehlerhaft ist. 

Das Ergebnis der Prüfung ist nicht abschließend. Es stellt lediglich ein Ergebnis in Bezug auf eine der besonders umstrittenen Transaktionen bei der Adler Real Estate AG dar, und zwar das Düsseldorfer „Glasmacherviertel". 

Hiernach liegt die Überbewertung des in den Büchern zu 375 Mio. Euro bewerteten Areals bei mindestens 170 Mio. Euro und höchstens 233 Mio. Euro. Wir sehen uns vor dem Hintergrund der Ergebnisse der BaFin in unserer Einschätzung bestätigt, dass die Adler Gruppe in erheblichem Maße falsch bilanziert und den Kapitalmarkt falsch bzw. nicht rechtzeitig informiert hat. 

Was können Anleger unternehmen?

WEISSWERT hat bereits im Mai 2022 einen Antrag auf ein Musterverfahren gegen die Adler Group S.A. gestellt. Nach fester Rechtsüberzeugung von WEISSWERT hat sich Adler infolge einer Reihe von kapitalmarktrechtlichen Pflichtverletzungen gegenüber Aktionären und Anleihegläubigern schadensersatzpflichtig gemacht. 

Betroffen sind insbesondere Erwerbe von Adler-Aktien in dem Zeitraum vom 09.04.2020 bis 29.04.2022, aber auch weitere Aktien und Anleihen des Adler-Konzerns in diesem Zeitraum.

Betroffene Anleger sollten Ihre Ansprüche kostenfrei prüfen lassen.

Unter 

https://weisswert.de/klage/adler-group/

können sich Anleger und Investoren kostenfrei registrieren und dann weitere Informationen erhalten. Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob und wenn ja in welcher Höhe Sie werthaltige Schadensersatzansprüche besitzen. Darüber hinaus informieren wir Sie über die Kosten eines rechtlichen Vorgehens sowie über die Möglichkeiten einer Prozesskostenfinanzierung. Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir für Sie – ebenfalls kostenfrei – die Einholung einer Deckungszusage, sodass Sie Ihre Ansprüche ohne finanzielle Risiken verfolgen können. 

Die Mitteilung der BaFin zur Bilanzkontrollprüfung im Wortlaut wie folgt:

Das Immobilienprojekt „Glasmacherviertel“ in Düsseldorf-Gerresheim wurde mit 375 Mio. Euro angesetzt und damit um mindestens 170 Mio. Euro bis höchstens 233 Mio. Euro zu hoch bewertet. Dabei handelt es sich um eine Teil-Fehlerfeststellung.

Bei der Bewertung des Gerresheim-Areals hatte die ADLER Real Estate AG fälschlicherweise einen Immobilienwert angesetzt, der zum 31. Dezember 2019 nicht repräsentativ für den Preis war, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern für den Verkauf hätte eingenommen werden können. Damit wurden der Bilanzposten „Zur Veräußerung bestimmte langfristige Vermögenswerte“ und das „Ergebnis aus der Bewertung von Investment Properties“ zu hoch ausgewiesen.

Die festgestellte Überbewertung in Höhe von mindestens 170 Mio. Euro entspricht der Differenz zwischen dem angesetzten Wert von 375 Mio. Euro und dem Buchwert zum 30. Juni 2019 (205 Mio. Euro). Verglichen mit den ursprünglichen Anschaffungskosten von 142 Mio. Euro liegt die Überbewertung bei höchstens 233 Mio. Euro. Innerhalb dieser Bandbreite hätte der korrekte beizulegende Zeitwert ermittelt werden müssen (Fair Value im Sinne der Internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS). Der Immobilienwert, der implizit im Verkaufsvertrag über die Anteile an der Eigentümerin des Gerresheim-Areals vereinbart und der Bewertung zugrunde gelegt wurde, stellte keinen Fair Value dar. Die ADLER Real Estate AG unterstellte bei der Bewertung, dass das Gerresheim-Areal wie geplant bebaut werden kann, obwohl die hierfür erforderlichen Genehmigungen noch nicht vorlagen. Damit wurden Annahmen zu Verwendungsmöglichkeiten zugrunde gelegt, die zum 31. Dezember 2019 nicht sicher gegeben waren. Zudem war der Verkaufsvertrag kein geordneter Geschäftsvorfall zwischen beliebigen Marktteilnehmern.

Es handelt sich bei der Fehlerfeststellung der BaFin um eine Teil-Fehlerfeststellung. Die Prüfung der Rechnungslegung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 dauert noch an. Gleiches gilt für die Prüfung der Geschäftsjahre 2020 und 2021. Von der Möglichkeit einer Teil-Fehlerfeststellung macht die BaFin erstmalig Gebrauch. Der Kapitalmarkt kann auf diese Weise bereits während einer noch laufenden Bilanzkontrolle über Rechnungslegungsfehler informiert werden.

Die BaFin hatte die Prüfung der Rechnungslegung der ADLER Real Estate AG für die Jahre 2019 und 2020 im August 2021 bei der bis Ende 2021 noch zuständigen Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) angestoßen. Nach dem Versagungsvermerk des Konzernabschlussprüfers eröffnete die BaFin im Juni 2022 auch eine Prüfung für den Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht 2021.
Die ADLER Real Estate AG mit Sitz und Notierung in Deutschland gehört zu 96,72 Prozent der luxemburgischen Adler Group S.A. Für die Bilanzkontrolle der luxemburgischen Muttergesellschaft ist die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) zuständig
."


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Maximilian Weiss LL.M.

Beiträge zum Thema