AG Neuwied: Kein Kaufvertrag bei Abbruch einer eBay-Auktion vor Erreichen des Mindestpreises

  • 1 Minuten Lesezeit

Bricht ein Anbieter bei eBay seine Auktion vor Erreichen des von ihm festgesetzten Mindestpreises ab, kommt zwischen dem Anbieter und dem bis dahin Höchstbietenden kein Kaufvertrag zustande - urteilt das Amtsgericht Neuwied in einer aktuellen Entscheidung, die von meiner Kanzlei erstritten wurde (Urt. v. 8.7.2013 - Az. 42 C 430/13). 

Höchstbietender wollte Übereignung und Schadensersatz vom Kläger

Der Kläger hatte bei eBay ein Motorrad zum Verkauf angeboten und mit einem Mindestpreis versehen. In der Folge gab es einige Angebote von Bietern, die jedoch allesamt den Mindestpreis des Klägers nicht erreichten. Der Kläger brach schließlich die Auktion vor deren Ablauf ab, ohne dass dabei sein festgesetzter Mindestpreis erreicht wurde.

Der bis dahin Höchstbietende verlangte vom Kläger daraufhin aber Übereignung des Motorrads beziehungsweise Schadensersatz in Höhe von 1600 Euro, weil seiner Auffassung nach zwischen ihm als Höchstbietenden und dem Anbieter durch Abbruch der Auktion ein Kaufvertrag zustande gekommen wäre. 

Kein Kaufvertrag vor Erreichen des Mindestpreises

Der Anbieter der Auktion sah dies naturgemäß anders, wollte Rechtssicherheit und klagte vor dem Amtsgericht Neuwied auf Feststellung, dass dem Beklagten aus seiner Auktion weder Übereignungs- noch Schadensersatzansprüche zustehen würden. Das Amtsgericht Neuwied bestätigte die Auffassung des Klägers und urteilte, dass dem Beklagten keinerlei Ansprüche aus dieser Auktion zustehen. Das Zustandekommen eines Kaufvertrags sei vor Erreichen des festgesetzten Mindestpreises nicht möglich, so das Gericht. 

Ein Stück Rechtssicherheit

Das Urteil des Amtsgerichts Neuwied vervollständigt die Rechtsprechung zu eBay-Fällen, bei denen Auktionen vor Ablauf vom Anbieter abgebrochen werden. Bislang war jedoch noch keine Rechtsprechung zu dem hier geschilderten Unterfall öffentlich geworden. Insoweit haben eBay-Teilnehmer in vergleichbaren Konstellationen nun ein kleines Stück Rechtssicherheit. 

Sollten auch Sie ein Problem rund um einen Auktionsabbruch bei eBay haben, bin ich gerne - bundesweit - Ihr Ansprechpartner.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Tobias Kläner

Beiträge zum Thema