Akteneinsicht im Abgasskandal – DUH spricht von „erschreckend enger Kumpanei“

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Von einer erschreckend engen Kumpanei zwischen Politik, Behörden und Automobilkonzernen im Abgasskandal, sprach Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), jetzt Klartext. Diese Kumpanei ginge zu Lasten der Umwelt und Millionen betroffener Diesel-Käufer, so Resch weiter.

Die deutlichen Worte fand Resch, nachdem die DUH nach jahrelangem Rechtsstreit endlich Einsicht in die Akten des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zum Abgasskandal nehmen konnte. KBA und Autobauer hatten lange versucht, diese Einsichtnahme zu verhindern. Auch als das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschieden hatte, dass die Akten offenzulegen seien, wurden der DUH nur zu großen Teilen geschwärzte Unterlagen vorgelegt. Erst nach der Androhung eines Zwangsgeldes gab das KBA klein bei und gewährte der DUH die Akteneinsicht. Es ging dabei um Unterlagen aus der Anfangsphase des Abgasskandals, konkret um den gesamten Schriftverkehr vom 18. September bis 15. Oktober 2015.

Wie die DUH am 23. April 2021 in einer Pressemitteilung erklärte, werde aus den nun ungeschwärzt vorliegenden Dokumenten aus dem KBA und dem Bundesverkehrsministerium das Ausmaß der Kumpanei deutlich. Laut der Akten habe beispielsweise das Bundesverkehrsministerium seine öffentlichen Aussagen vom 13.10.2015 zu den Abgasmanipulationen zuvor mit VW abgestimmt. So sei aus einer unzulässigen verharmlosend eine beanstandete Abschalteinrichtung geworden. Obwohl sowohl dem Ministerium als auch dem KBA die Illegalität der Abschalteinrichtungen in Millionen von Dieselfahrzeuge bekannt war, wurde es vermieden, das Kind klar beim Namen zu nennen. Geschädigten Verbrauchern sei so die Durchsetzung ihrer Rechte über Jahre erschwert worden, so DUH-Geschäftsführer Resch.

Die Akteneinsicht förderte nicht nur Dokumente zum Abgasskandal bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 zu Tage, sondern auch brisante Unterlagen zum Nachfolgemotor EA 288. Aus dem Schreiben eines Entwicklungsdienstleisters gehe hervor, dass es bei diesem Motor zwei unterschiedliche Regenerationsstrategien auf dem Prüfstand gegeben hat. Das angekündigte Gutachten dazu fehlt aber in den Unterlagen. „Die Mauschelei geht weiter. Offenbar wurde versucht, eine unzulässige Abschalteinrichtung beim EA 288 unter den Teppich zu kehren“, sagt der im Abgasskandal erfahren Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Aus den Unterlagen ergäben sich zudem Hinweise darauf, dass auch noch im Oktober 2015 Fahrzeuge mit bereits bekannten Abschalteinrichtungen zugelassen wurden, führt die DUH weiter aus. Die Unterlagen seien bereits an die Staatsanwaltschaft Braunschweig weitergeleitet worden, da sie auch strafrechtlich relevant sein könnten.

Neben dieser Akteneinsicht seien ihr noch weitere Unterlagen anonym zugespielt worden, teilte die DUH weiter mit. Darin habe das KBA den Herstellern VW, Audi und Seat formale Freigaben für Fahrzeuge erteilt, die die Behörde zuvor zurückgerufen hatte. Dabei wurde den Autoherstellern bescheinigt, dass die Fahrzeuge nach den durchgeführten Maßnahmen keine unzulässigen Abschalteinrichtungen mehr aufweisen – obwohl ein Blick auf Messergebnisse des TÜV etwas anderes vermuten ließe.

„Nachdem die Deutsche Umwelthilfe endlich Akteneinsicht hatte, ist deutlich, dass im Abgasskandal viel gemauschelt und verheimlicht wurde. Das KBA stand dabei offensichtlich treu an der Seite der Autobauer und den Schaden haben die Verbraucher“, so Rechtsanwalt Schwering. Wehrlos sind die geschädigten Verbraucher aber nicht. Sie können weiterhin ihre Schadenersatzansprüche geltend machen. Rechtsanwalt Schwering: „Für den Schadenersatzanspruch ist ein Rückruf durch das KBA auch keine Voraussetzung.“

Mehr Informationen: https://rechtsanwalt-schwering.de/abgasskandal/



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