Aktuell: Abrechnungsbetrug durch Pflegedienste

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Pflegedienste unter Betrugsverdacht

Etwa 230 Pflegedienste sollen systematischen Abrechnungsbetrug begangen haben. Dies berichten Die Welt und der BR am 30.05.2017 unter Berufung auf den Abschlussbericht einer Sonderermittlungsgruppe von BKA und dem LKA – Nordrhein-Westfalen. 

Laut dem Bericht sollen bundesweit agierende Netzwerke von Pflegediensten im Zusammenwirken mit Ärzten und Patienten die Pflegekassen um hohe Summen betrogen haben. Das Netzwerk der überwiegend osteuropäischen Pflegedienste soll von Berlin aus gesteuert worden sein und bundesweit agiert haben. Bereits im September 2016 führten die Ermittlungsbehörden bundesweit Razzien in 108 Wohnungen und Geschäftsräumen durch. 

Beispiele für Abrechnungsbetrug aus der Praxis 

Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs (§ 263 StGB) gegenüber einem Pflegedienst besteht in der Regel darin, dass (angeblich) nicht erbrachte Leistungen (angeblich) trotzdem abgerechnet wurden (sogenannte Luftleistungen). Strafrechtlich relevante Vorwürfe können sich auch ergeben, wenn Pflegekräfte nicht vertragsgemäß qualifiziert waren und trotzdem entsprechend abgerechnet oder weil schlichtweg gegen Dokumentationspflichten verstoßen wurde.

Mit Pflegediensten kooperierende Ärzte oder Patienten können sich ebenfalls dem Vorwurf der Mittäterschaft oder Beihilfe beim Abrechnungsbetrug durch den Pflegedienst ausgesetzt sehen.

Wie verhalten bei einem Ermittlungsverfahren?

Pflegedienste, Ärzte oder Patienten, die mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert werden, sollten umgehend einen Rechtsanwalt mit der Strafverteidigung beauftragen. Fundierte Kenntnisse des Medizinrechts und insbesondere des Vergütungsrechts sind für eine effektive Strafverteidigung dabei unerlässlich. 

Vor der Beratung mit einem im Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt sollten keine Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft gemacht werden. Es zeigt sich immer wieder, dass Beschuldigte, die versuchen, sich selbst zu verteidigen, einen schlechteren Stand im Strafverfahren haben, als Beschuldigte, denen ein Rechtsanwalt zur Seite steht.

Wie verhalten bei einer Hausdurchsuchung?

Nicht selten erfährt der Beschuldigte von einem Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs erst durch eine Hausdurchsuchung. In einem solchen Fall sollten Sie folgende Regeln beherzigen:

  • Bleiben Sie ruhig, kooperativ und höflich. Ein Widerstand gegen die Durchsuchung oder die Beschlagnahme von Gegenständen ist in diesem Moment nicht sinnvoll und kann sogar strafbar sein.
  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Bitten Sie um eine Kopie. Sollten Sie keine Kopie erhalten, kopieren Sie den Beschluss selbst oder machen ein Foto mit Ihrem Smartphone. 
  • Achten Sie darauf, dass nur die Maßnahmen erfolgen, welche auch im Durchsuchungsbeschluss genannt werden. 
  • Werden bestimmte Gegenstände gesucht, sollten Sie diese herausgeben. Sie verhindern damit ein weiteres Eindringen in Ihre Privatsphäre und vermeiden eventuelle Zufallsfunde.
  • Unterschreiben Sie nichts! Auch wenn die Polizei sind drängen sollte, Sie sind dazu nicht verpflichtet. Auch die freiwillige Herausgabe von Gegenständen sollten Sie nicht schriftlich bestätigen. 
  • Sie sollten schnellstmöglich Ihren Anwalt kontaktieren. Sollten Sie mich anrufen, werde ich versuchen, unverzüglich vor Ort zu sein oder einen Kollegen bitten, mich zu vertreten. 

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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