Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vom 21.01.2015

  • 2 Minuten Lesezeit

Derzeit liegt unserer Kanzlei erneut eine Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung vor.

Unserer Mandantschaft wird u.a. vorgeworfen, man habe nachweislich festgestellt, sie habe Tickets u.a. für ein Bundesliga-Heimspiel von Borussia Dortmund gegen den VFL Wolfsburg entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB über die Internethandelsplattform eBay veräußert.

Vorwurf:

Es wird ein Verstoß gegen Punkt 6 Absatz 2 und 5 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) vorgeworfen.

Innerhalb der ATGB wird dem Kunden hierbei eingeräumt, Tickets per Sofort-Kauf zu einem Preis unterhalb von 15% des Originalpreises anzubieten. Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, hiergegen verstoßen zu haben.

In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 250,00 €.

Verteidigung:

In erster Linie wird die Frage zu klären sein, ob die ATGB von Borussia Dortmund wirksam in die Vertragsbeziehung mit dem Abgemahnten einbezogen wurde. Im nächsten Schritt gilt es zu überprüfen, ob die Tickets tatsächlich entgegen den Vorgaben aus den ATGB angeboten wurden.

Sollte sich herausstellen, dass der Vorwurf berechtigt ist, besteht die Möglichkeit einer vergleichsweisen Erledigung der Angelegenheit.

Unsere Kanzlei blickt mittlerweile auf eine dreistellige Anzahl an bearbeiteten Abmahnungen dieser Art zurück.

Wir stehen Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

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Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de.

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