Aktuelle Abmahnungen wegen Filesharings durch Rechtsanwälte Rasch, Schalast, Waldorf pp.

Rechtsgebiete: Markenrecht & Urheberrecht, Urheberrecht
Rechtstipp vom 27.01.2012

In dieser Woche sind wieder diverse angebliche Urheberrechtsverletzungen durch die Teilnahme am sogenannten Filesharing verfolgt worden.

Die in Hamburg ansässige Kanzlei Rasch Rechtsanwälte hat weitere Abmahnschreiben für die Rechteinhaberin Universal herausgebracht. Aktuell war das Erfolgsalbum „Before The Dinosaurs" der Künstlerin Aura Dione Gegenstand von Abmahnungen. Verlangt wird die Zahlung der üblichen Pauschalsumme von 1.200,00 Euro und nach wie vor die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die sich auf geschütztes Repertoire der Unterlassungsgläubigerin Universal Music GmbH bezieht. Die Unterlassungserklärungen werden nach unserem Kenntnisstand bisher noch nicht auf das konkrete Musikwerk eingeschränkt. In den letzten Tagen wurde vermehrt über die Frage der Rechtswirkung einer solchen Unterlassungserklärung diskutiert, die sich nicht auf ein konkretes Werk beschränkt.

Die Kanzlei Waldorf mahnt Urheberrechtsverletzungen an mehreren Filmen für bekannte Rechteinhaber wie Constantin Film Verleih GmbH und Majestic Filmverleih GmbH ab.

Im Bereich Abmahnungen wegen einzelner Songs waren die Kanzleien Kornmeier für EMI, Fareds, Bindhardt pp., WeSaveYourCopyrights für zooland Music und auch Schalast für DigiRights aktiv. Während zooland über Rechtsanwälte WeSaveYourCopyrights Urheberrechtsverletzungen für das Projekt r.i.o. und Bindhardt Verletzungen an Rechten des Künstlers Anis Mohamed Ferchichi alias „Bushido" verfolgen, hat Schalast Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Titel „Menowin - Waiting for Christmas" verschickt.

Grundsätzlich muss bei Abmahnungen wegen einzelner Titel auf sog. Chart Containern und Komplettwerken wie Filmen oder Musikalben unterschieden werden.

Zum einen werden für angebliche Urheberrechtsverletzungen an Filmen oder Musikalben wesentlich höhere Zahlsummen gefordert. Weiter lässt sich technisch eine tatsächliche Urheberrechtsverletzung bei Gesamtwerken wie Alben oder Filmen eher belegen. Das größte Problem bei angeblichen Abmahnungen wegen einzelner Songs besteht darin, dass möglicherweise eine ganze Reihe von Folgeabmahnungen eingehen. Insoweit sollte dann immer geprüft werden, ob es möglicherweise sinnvoll sein kann, vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben. Die in die Abmahnschreiben eingebauten Urteile wirken teilweise sehr verunsichernd. Jedoch gibt es viele interessante neuere Entscheidungen zu Darlegungs- und Beweislast, zur Frage der Schadensersatzhöhe etc.. Gerade die Kanzlei Rasch weist immer wieder auf den sogenannten fliegenden Gerichtsstand hin, wonach dann bundesweit beliebig ein gerichtliches Verfahren anhängig gemacht werden kann. Jedoch gibt es auch insoweit einige Ansätze, die dieses System in Frage stellen.

Die Kanzlei RAe Gravel Herrmann Sari bearbeitet bundesweit Abmahnungen wegen Filesharings.

Telefonischer Kontakt - auch am Samstag: 069 90025940


Bewertung
1 Mitglied fand den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
ja nein
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren   
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert